Grundbegriffe: Messen, Prüfen, Lehren
In der Werkstatt fallen drei Wörter ständig: messen, prüfen, lehren. Im Alltag werden sie oft synonym benutzt – „Miss mal nach, ob das passt“ meint manchmal gar kein Messen. Dabei stehen dahinter drei klar unterschiedliche Tätigkeiten mit unterschiedlichen Ergebnissen. Wer den Unterschied kennt, greift zum richtigen Werkzeug und spart Zeit, weil er nicht jede Schraube auf den Hundertstel vermisst, wenn ein schnelles Gut/Schlecht-Urteil reicht.
Dieser Beitrag klärt die drei Begriffe, grenzt sie sauber gegeneinander ab und zeigt, wann welches Verfahren in der Praxis sinnvoll ist.
Vorwissen
- SI-Einheiten und Einheitenumrechnung
Lernziele
Nach diesem Beitrag kannst du:
- Messen, Prüfen und Lehren in eigenen Worten definieren und voneinander abgrenzen
- für eine gegebene Aufgabe entscheiden, ob gemessen, geprüft oder gelehrt werden soll
- erklären, warum beim Lehren kein Zahlenwert entsteht und worin der Vorteil liegt
- die Begriffe Prüfmittel, Messmittel und Lehre korrekt zuordnen
- Gut- und Ausschussseite einer Grenzlehre erklären
1. Warum drei Begriffe statt einem?
Stell dir zwei Situationen vor. Im ersten Fall sollst du eine Welle auf genau 19,98 mm drehen – du brauchst einen Zahlenwert, sonst weißt du nicht, wie viel noch wegmuss. Im zweiten Fall liegen hundert fertige Bolzen vor dir und du musst nur wissen: Passt jeder ins Lager oder nicht? Hier interessiert kein exaktes Maß, nur ein Urteil.
Genau das ist der Kern. Die drei Tätigkeiten unterscheiden sich darin, was am Ende herauskommt:
- Messen liefert einen Zahlenwert mit Einheit.
- Prüfen liefert ein Urteil: in Ordnung oder nicht in Ordnung.
- Lehren ist eine besondere Form des Prüfens – ein Urteil mithilfe eines Werkzeugs, das das geforderte Maß bereits verkörpert.
Der Oberbegriff für alle Geräte und Werkzeuge, mit denen man misst, prüft oder lehrt, ist das Prüfmittel. Ein Messschieber ist ein Prüfmittel, eine Lehre ebenso. Diesen Begriff brauchen wir später für die saubere Einordnung.
Eine Mitarbeiterin sortiert gefertigte Stifte nur in „brauchbar“ und „Ausschuss“, ohne einen einzigen Zahlenwert zu notieren. Welche Tätigkeit beschreibt das am genauesten?
- a) Eine Tätigkeit, deren Ergebnis ein Urteil und kein Zahlenwert ist
- b) Messen, weil ein Prüfmittel verwendet wird
- c) Eine Tätigkeit, die zwingend ein Längenmaß in Millimetern erzeugt
- d) Keine der drei Grundtätigkeiten
Richtig: a)
Erklärung: Das Ergebnis ist ein Urteil (brauchbar/Ausschuss), kein Zahlenwert – das ist das Kennzeichen von Prüfen bzw. Lehren. b) ist falsch, weil Messen immer einen Zahlenwert liefert; ob ein Prüfmittel im Spiel ist, entscheidet nichts. c) beschreibt Messen. d) ist falsch, weil es sehr wohl eine der Grundtätigkeiten ist.
Was ist der korrekte Oberbegriff für sowohl einen Messschieber als auch eine Grenzlehre?
- a) Messmittel
- b) Lehre
- c) Prüfmittel
- d) Anzeigegerät
Richtig: c)
Erklärung: Prüfmittel ist der Oberbegriff für alle Geräte zum Messen, Prüfen und Lehren. Ein Messmittel (a) ist nur die Untergruppe, die misst – eine Grenzlehre misst aber nicht. b) ist zu eng, weil ein Messschieber keine Lehre ist. d) ist kein gebräuchlicher Oberbegriff und passt nicht auf eine Lehre.
2. Messen
Messen heißt: eine Größe mit einer Einheit vergleichen und das Ergebnis als Zahlenwert ablesen. Wenn du eine Länge auf 20,05 mm bestimmt, hast du die unbekannte Länge mit der Einheit Millimeter verglichen. Drei Dinge gehören immer dazu: die Messgröße (was wird gemessen – Länge, Spannung, Temperatur), die Maßeinheit (mm, V, °C) und die Anzeige, also der abgelesene Wert.
Ein Messergebnis besteht deshalb nie nur aus einer Zahl. „20″ ist kein Messergebnis – „20,05 mm“ schon. Die Einheit gehört untrennbar dazu.
Man unterscheidet zwei Wege:
- Direktes Messen: Der gesuchte Wert wird unmittelbar abgelesen. Beispiel: Länge mit dem Messschieber, Spannung mit dem Multimeter.
- Indirektes Messen: Der gesuchte Wert wird über andere gemessene Größen errechnet. Beispiel: Eine Fläche ergibt sich aus zwei gemessenen Längen, ein Widerstand aus gemessener Spannung und gemessenem Strom.
Jedes Messergebnis weicht ein Stück vom „wahren“ Wert ab – kein Messmittel ist perfekt, und auch die Person am Gerät hat Einfluss. Wie groß diese Abweichung sein darf und wie man sie beziffert, ist ein Thema für sich und wird gesondert behandelt.
Die konkreten Messmittel – Messschieber, Bügelmessschraube, Messuhr, Multimeter – sind jeweils eigene Themen mit eigenen Beiträgen. Hier reicht das Verständnis: Ein Messmittel ist ein Prüfmittel, dessen Ergebnis ein Zahlenwert ist.
Eine Technikerin ermittelt den Widerstand eines Bauteils, indem sie Spannung und Strom misst und R aus beiden Werten berechnet. Wie wird diese Vorgehensweise korrekt bezeichnet?
- a) Indirektes Messen
- b) Direktes Messen
- c) Lehren
- d) Subjektives Prüfen
Richtig: a)
Erklärung: Der gesuchte Wert (Widerstand) wird nicht abgelesen, sondern aus anderen gemessenen Größen errechnet – das ist indirektes Messen. b) wäre nur richtig, wenn der Widerstand unmittelbar angezeigt würde. c) und d) liefern kein Zahlenergebnis und scheiden aus.
Warum ist die Angabe „Das Werkstück ist 20″ als Messergebnis unbrauchbar?
- a) Weil 20 ein zu kleiner Wert ist
- b) Weil die Messgröße fehlt
- c) Weil indirekt gemessen wurde
- d) Weil die Maßeinheit fehlt
Richtig: d)
Erklärung: Ohne Einheit ist nicht erkennbar, ob 20 mm, 20 cm oder 20 Zoll gemeint sind – die Maßeinheit gehört zwingend zum Messergebnis. a) ist sachlich irrelevant. b) trifft nicht zu, der Kontext nennt das Werkstück. c) hat mit dem fehlenden Wert nichts zu tun.
Welche Aussage zum Verhältnis von Messergebnis und wahrem Wert ist korrekt?
- a) Bei einem guten Messmittel stimmt das Ergebnis exakt mit dem wahren Wert überein
- b) Jedes Messergebnis weicht in gewissem Maß vom wahren Wert ab
- c) Nur indirektes Messen verursacht Abweichungen
- d) Abweichungen entstehen ausschließlich durch das Messmittel
Richtig: b)
Erklärung: Kein Messmittel und keine Messung sind perfekt; eine Abweichung bleibt immer. a) ist daher falsch. c) stimmt nicht, auch direktes Messen weicht ab. d) greift zu kurz, weil auch die ausführende Person und die Bedingungen Einfluss haben.
3. Prüfen
Prüfen heißt: feststellen, ob ein Merkmal innerhalb vorgegebener Grenzen liegt. Das Ergebnis ist ein Urteil – in Ordnung (i.O.) oder nicht in Ordnung (n.i.O.), oft auch „gut“ oder „Ausschuss“ genannt. Eine Zahl entsteht dabei nicht.
Der Unterschied zum Messen liegt also nicht im Werkzeug, sondern im Ergebnis. Du kannst sogar denselben Messschieber zum Prüfen benutzen: Wenn dich nur interessiert, ob das Maß im erlaubten Bereich liegt, und du am Ende „passt“ oder „passt nicht“ sagst, hast du geprüft.
Man unterscheidet zwei Arten:
- Subjektives Prüfen: allein mit den Sinnen. Eine Oberfläche auf Kratzer ansehen, eine Lagerung auf untypische Geräusche abhören, eine Kante auf Grat ertasten. Das Urteil hängt von der Erfahrung der prüfenden Person ab.
- Objektives Prüfen: mit einem Prüfmittel, das ein nachvollziehbares Urteil ermöglicht – etwa eine Lehre, die nur dann passt, wenn das Werkstück innerhalb der Grenzen liegt.
Damit ein Urteil überhaupt möglich ist, braucht es eine Vorgabe: einen erlaubten Bereich zwischen einem Größt- und einem Kleinstmaß. Liegt das Merkmal darin, lautet das Urteil i.O. Woher diese Grenzen kommen und wie eng sie gesetzt werden, gehört zum Thema Toleranzen und wird gesondert behandelt – hier genügt: Ohne festgelegte Grenze kann man nicht prüfen, sondern nur messen.
Ein Monteur betrachtet eine Schweißnaht und beurteilt sie ohne Hilfsmittel als „in Ordnung“. Wie ist diese Tätigkeit einzuordnen?
- a) Subjektives Prüfen
- b) Direktes Messen
- c) Lehren mit einer Formlehre
- d) Indirektes Messen
Richtig: a)
Erklärung: Beurteilung allein mit den Sinnen, Ergebnis ein Urteil – das ist subjektives Prüfen. b) und d) liefern Zahlenwerte und scheiden aus. c) setzt eine Lehre voraus, die hier nicht verwendet wird.
Warum lässt sich ein Merkmal nicht prüfen, solange keine Grenzen festgelegt sind?
- a) Weil ohne Grenzen kein Prüfmittel existiert
- b) Weil ohne Bezugsbereich kein i.O.-/n.i.O.-Urteil möglich ist
- c) Weil Prüfen immer einen Zahlenwert erzeugt
- d) Weil subjektives Prüfen verboten ist
Richtig: b)
Erklärung: Ein Urteil setzt einen erlaubten Bereich voraus, gegen den verglichen wird; fehlt der, kann man nur messen. a) verwechselt Vorgabe und Werkzeug. c) ist falsch, Prüfen liefert kein Zahlenergebnis. d) ist sachlich unzutreffend.
Worin unterscheiden sich Messen und Prüfen grundlegend, wenn beide denselben Messschieber verwenden?
- a) Im verwendeten Prüfmittel
- b) In der Größe des Werkstücks
- c) Im Ergebnis: Zahlenwert gegenüber Urteil
- d) Es gibt keinen Unterschied
Richtig: c)
Erklärung: Das Werkzeug kann identisch sein – entscheidend ist, ob am Ende ein Zahlenwert (Messen) oder ein i.O./n.i.O.-Urteil (Prüfen) steht. a) trifft den Kern nicht, weil dasselbe Mittel beides erlaubt. b) ist irrelevant. d) ist falsch.
4. Lehren
Lehren ist Prüfen mit einer Lehre – einem Werkzeug, das das geforderte Maß oder die geforderte Form bereits in sich trägt. Man hält Werkstück und Lehre zusammen und sieht sofort: Es passt oder es passt nicht. Auch hier entsteht kein Zahlenwert, sondern ein Urteil. Lehren ist damit ein Sonderfall des objektiven Prüfens.
Es gibt zwei Grundtypen:
- Maßlehren verkörpern ein bestimmtes Maß, etwa eine Endmaß-artige Größe oder einen festen Durchmesser.
- Formlehren verkörpern eine Kontur, etwa eine Radius- oder Gewindelehre, die man an das Werkstück anlegt und gegen das Licht prüft.
Besonders verbreitet sind Grenzlehren. Sie haben zwei Seiten: eine Gutseite, die das Größtmaß bzw. Kleinstmaß so verkörpert, dass ein maßhaltiges Werkstück gerade noch passt, und eine Ausschussseite, die nicht passen darf. Beim Grenzlehrdorn für eine Bohrung muss die Gutseite hineingehen und die Ausschussseite stecken bleiben. Geht die Ausschussseite ebenfalls hinein, ist die Bohrung zu groß – Ausschuss. Bei der Grenzrachenlehre für eine Welle ist es umgekehrt: Die Gutseite muss über die Welle gleiten, die Ausschussseite darf nicht.
Der große Vorteil des Lehrens: Es geht schnell und das Ergebnis hängt kaum von der prüfenden Person ab. Wer hundert Bohrungen kontrollieren muss, steckt den Grenzlehrdorn hinein und entscheidet in Sekunden – ohne abzulesen, ohne zu rechnen. Der Preis dafür ist die Einschränkung: Eine Lehre kann nur eine Aussage treffen (passt / passt nicht) und ist auf genau das eine Maß zugeschnitten.
Beim Prüfen einer Bohrung mit einem Grenzlehrdorn gehen sowohl die Gutseite als auch die Ausschussseite hinein. Wie lautet das Urteil und warum?
- a) i.O., weil die Gutseite passt
- b) n.i.O., weil die Bohrung zu groß ist
- c) i.O., weil beide Seiten geprüft wurden
- d) Es ist kein Urteil möglich
Richtig: b)
Erklärung: Die Ausschussseite darf nicht hineingehen; tut sie es doch, liegt das Maß über der oberen Grenze – die Bohrung ist zu groß und damit Ausschuss. a) und c) übersehen die durchgefallene Ausschussseite. d) ist falsch, das Urteil ist eindeutig n.i.O.
Worin liegt der wesentliche Vorteil des Lehrens gegenüber dem Messen in der Serienkontrolle?
- a) Die Lehre liefert ein genaueres Zahlenmaß
- b) Mit einer Lehre lassen sich beliebige Maße prüfen
- c) Lehren benötigt keine festgelegten Grenzen
- d) Das Ergebnis ist schnell und weitgehend bedienerunabhängig
Richtig: d)
Erklärung: Eine Lehre verkörpert das Maß und gibt schnell ein bedienerunabhängiges Urteil. a) is falsch, eine Lehre liefert gar keinen Zahlenwert. b) trifft nicht zu, jede Lehre ist auf ein Maß zugeschnitten. c) ist falsch, die Grenzen stecken gerade in der Lehre.
Eine Radienlehre, die man an eine gefräste Kontur anlegt und gegen das Licht beurteilt, ist ein Beispiel für welchen Lehrentyp?
- a) Maßlehre
- b) Grenzlehre mit Gut- und Ausschussseite
- c) Formlehre
- d) Messmittel
Richtig: c)
Erklärung: Eine Radienlehre verkörpert eine Kontur, keine reine Längenangabe – das ist eine Formlehre. a) bezieht sich auf ein verkörpertes Maß. b) trifft nicht zu, eine Radienlehre hat keine Gut-/Ausschussseite. d) ist falsch, da kein Zahlenwert entsteht.
5. Die drei im Vergleich – Auswahl in der Praxis
Jetzt liegen alle drei Begriffe auf dem Tisch. Der entscheidende Unterschied bleibt das Ergebnis:
| Tätigkeit | Ergebnis | Aufwand | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Messen | Zahlenwert mit Einheit | höher | Einzelstück, Sollwert nötig, Fehlersuche |
| Prüfen | Urteil i.O. / n.i.O. | mittel | Sicht-, Funktions- und Stichprobenkontrolle |
| Lehren | Urteil i.O. / n.i.O. | gering | Serienkontrolle eines festen Maßes |
Daraus ergibt sich eine einfache Entscheidungslogik. Brauchst du einen konkreten Zahlenwert – etwa weil du das Teil weiterbearbeitest oder eine Abweichung dokumentieren musst? Dann messen. Hast du viele gleiche Teile und nur die Frage „passt oder nicht“? Dann lehren, sofern eine passende Lehre existiert. Geht es um ein Merkmal, das sich nicht direkt vermessen lässt, etwa Oberflächengüte oder Geräusch? Dann prüfen – oft subjektiv mit den Sinnen.
Auch die Begriffe lassen sich jetzt sauber stapeln: Das Prüfmittel ist der Oberbegriff. Darunter liegt das Messmittel (liefert Zahlenwerte) und die Lehre (liefert ein Urteil). Eine Lehre ist also ein Prüfmittel, aber kein Messmittel.
Für welche der folgenden Aufgaben ist Lehren das passendste Verfahren?
- a) In einer Großserie schnell entscheiden, ob jedes Teil ein festes Maß einhält
- b) Den genauen Durchmesser einer Welle für die Fertigungsdokumentation festhalten
- c) Eine Oberfläche auf Riefen beurteilen
- d) Den Wert eines unbekannten Widerstands ermitteln
Richtig: a)
Erklärung: Lehren spielt seine Stärke bei vielen gleichen Teilen mit einem festen Maß aus – schnell und bedienerunabhängig. b) und d) verlangen Zahlenwerte, also Messen. c) betrifft ein nicht direkt messbares Merkmal, also Prüfen.
Welche Aussage zur Begriffshierarchie ist korrekt?
- a) Jedes Messmittel ist auch eine Lehre
- b) Eine Lehre ist ein Prüfmittel, aber kein Messmittel
- c) Prüfmittel und Messmittel bedeuten dasselbe
- d) Eine Lehre ist der Oberbegriff für Messmittel
Richtig: b)
Erklärung: Prüfmittel ist der Oberbegriff; eine Lehre gehört dazu, liefert aber keinen Zahlenwert und ist daher kein Messmittel. a) verdreht die Begriffe. c) ist falsch, weil ein Messmittel nur eine Untergruppe ist. d) kehrt die Hierarchie um.
Ein Teil muss nach der Bearbeitung weiterverwendet werden und der genaue Ist-Wert soll dokumentiert werden. Welches Verfahren ist zwingend?
- a) Lehren, weil es schneller ist
- b) Subjektives Prüfen, weil keine Grenzen bekannt sind
- c) Prüfen, weil nur ein Urteil gefragt ist
- d) Messen, weil ein Zahlenwert benötigt wird
Richtig: d)
Erklärung: Sobald ein konkreter Zahlenwert gefordert ist – hier zur Dokumentation –, führt nur Messen zum Ziel. a) liefert keinen Wert. b) und c) enden mit einem Urteil, nicht mit der gesuchten Zahl.
Abschlusstest
Frage 1: Welches Merkmal unterscheidet Messen eindeutig von Prüfen und Lehren?
- a) Das Ergebnis ist ein Zahlenwert mit Einheit
- b) Es wird ein Prüfmittel verwendet
- c) Es werden Grenzen festgelegt
- d) Es ist schneller als die anderen Verfahren
Richtig: a)
Erklärung: Nur beim Messen entsteht ein Zahlenwert mit Einheit. b) trifft auf alle drei zu. c) gehört eher zum Prüfen/Lehren. d) stimmt nicht, Messen ist meist aufwendiger.
Frage 2: Bei der Kontrolle einer Bohrung mit dem Grenzlehrdorn bleibt die Gutseite stecken und geht nicht hinein. Wie lautet das Urteil?
- a) i.O., weil die Ausschussseite nicht geprüft wurde
- b) n.i.O., weil die Bohrung zu klein ist
- c) i.O., weil die Gutseite nicht hineingeht
- d) Kein Urteil möglich
Richtig: b)
Erklärung: Die Gutseite muss hineingehen; bleibt sie stecken, liegt das Maß unter der unteren Grenze – die Bohrung ist zu klein, also n.i.O. a) und c) deuten das Ergebnis falsch. d) ist unzutreffend, das Urteil ist eindeutig.
Frage 3: Eine Mitarbeiterin beurteilt anhand des Laufgeräuschs, ob ein Getriebe in Ordnung ist. Welche Tätigkeit liegt vor?
- a) Indirektes Messen
- b) Lehren mit einer Maßlehre
- c) Direktes Messen
- d) Subjektives Prüfen
Richtig: d)
Erklärung: Beurteilung mit dem Gehör, Ergebnis ein Urteil – das ist subjektives Prüfen. a) und c) liefern Zahlenwerte. b) setzt eine Lehre voraus, die hier fehlt.
Frage 4: Warum benötigt das Prüfen zwingend eine Vorgabe in Form erlaubter Grenzen?
- a) Weil sonst kein Prüfmittel gebaut werden kann
- b) Weil das i.O./n.i.O.-Urteil sonst keinen Bezug hätte
- c) Weil sonst kein Zahlenwert entsteht
- d) Weil subjektives Prüfen sonst nicht erlaubt ist
Richtig: b)
Erklärung: Ein Urteil braucht einen Bereich, gegen den verglichen wird; ohne Grenze ist „in Ordnung“ nicht definiert. a) verwechselt Vorgabe und Werkzeug. c) ist irrelevant, Prüfen liefert ohnehin keinen Wert. d) ist sachlich falsch.
Frage 5: Ein Betrieb fertigt 5000 identische Stifte und muss nur entscheiden, ob jeder Durchmesser im Toleranzbereich liegt. Welches Verfahren ist am wirtschaftlichsten?
- a) Jeden Stift mit einer Grenzlehre lehren
- b) Jeden Stift mit der Bügelmessschraube messen
- c) Jeden Stift subjektiv prüfen
- d) Jeden zehnten Stift indirekt messen
Richtig: a)
Erklärung: Bei großer Stückzahl und festem Maß ist Lehren am schnellsten und bedienerunabhängig. b) ist unnötig aufwendig, da kein Zahlenwert gebraucht wird. c) ist beim Durchmesser ungeeignet. d) liefert Zahlenwerte, die hier niemand braucht.
Frage 6: Welche Zuordnung von Begriff und Beschreibung ist korrekt?
- a) Messmittel = Werkzeug, dessen Ergebnis ein Urteil ist
- b) Lehre = Werkzeug, dessen Ergebnis ein Zahlenwert ist
- c) Prüfmittel = Oberbegriff für Mess- und Lehrwerkzeuge
- d) Prüfmittel = ausschließlich subjektive Sinnesprüfung
Richtig: c)
Erklärung: Prüfmittel ist der Oberbegriff über Messmittel und Lehren. a) beschreibt eigentlich eine Lehre. b) verwechselt Lehre und Messmittel. d) ist viel zu eng.
Frage 7: Warum ist „direktes Messen“ beim Bestimmen einer Fläche aus zwei gemessenen Längen nicht zutreffend?
- a) Weil Längen nicht messbar sind
- b) Weil eine Fläche keine Maßeinheit hat
- c) Weil dabei immer eine Lehre nötig ist
- d) Weil die Fläche aus anderen gemessenen Größen errechnet wird
Richtig: d)
Erklärung: Die Fläche wird nicht abgelesen, sondern aus zwei Längen berechnet – das ist indirektes Messen. a) ist falsch, Längen sind messbar. b) ist sachlich falsch. c) trifft nicht zu.
Frage 8: Bei welcher Aufgabe ist subjektives Prüfen das geeignetste Verfahren?
- a) Den Außendurchmesser einer Welle dokumentieren
- b) Eine lackierte Fläche auf sichtbare Einschlüsse beurteilen
- c) 2000 Bolzen auf ein festes Maß kontrollieren
- d) Die Spannung an einer Klemme bestimmen
Richtig: b)
Erklärung: Sichtbare Lackfehler lassen sich nicht direkt vermessen, sondern werden mit den Augen beurteilt – subjektives Prüfen. a) und d) verlangen Zahlenwerte. c) ist ein klarer Lehren-Fall.
Frage 9: Eine Grenzrachenlehre wird zur Kontrolle einer Welle verwendet. Welche Bedingung muss für das Urteil i.O. erfüllt sein?
- a) Die Gutseite gleitet über die Welle, die Ausschussseite nicht
- b) Beide Seiten müssen über die Welle gleiten
- c) Die Ausschussseite gleitet über die Welle, die Gutseite nicht
- d) Keine der beiden Seiten darf über die Welle gleiten
Richtig: a)
Erklärung: Bei der Grenzrachenlehre für eine Welle muss die Gutseite über die Welle passen und die Ausschussseite darf es nicht. b) würde ein zu kleines Maß bedeuten. c) und d) sind Fehlerfälle.
Frage 10: Ein Wert wird mit einem Messschieber abgelesen, aber nur als Grundlage für das Urteil „passt / passt nicht“ verwendet, ohne die Zahl festzuhalten. Welche Tätigkeit liegt vor?
- a) Lehren, weil ein Werkzeug verwendet wird
- b) Messen, weil ein Messschieber im Spiel ist
- c) Prüfen, weil das Ergebnis ein Urteil ist
- d) Indirektes Messen, weil ein Bezug nötig ist
Richtig: c)
Erklärung: Entscheidend ist das Ergebnis: Hier steht am Ende ein Urteil, kein dokumentierter Zahlenwert – also Prüfen, auch wenn ein Messmittel benutzt wurde. a) ist falsch, es wird keine Lehre verwendet. b) verwechselt Werkzeug mit Ergebnis. d) trifft nicht zu.
Frage 11: Welche Aussage über das Verhältnis von Lehren und Prüfen ist korrekt?
- a) Lehren ist ein Sonderfall des Prüfens
- b) Lehren und Prüfen sind völlig unabhängige Tätigkeiten
- c) Prüfen ist ein Sonderfall des Lehrens
- d) Lehren liefert immer einen Zahlenwert, Prüfen nie
Richtig: a)
Erklärung: Lehren ist objektives Prüfen mit einer Lehre und damit ein Sonderfall des Prüfens; beide enden mit einem Urteil. b) trennt zu strikt. c) kehrt die Beziehung um. d) ist falsch, auch Lehren liefert keinen Zahlenwert.
Frage 12: Ein Teil zeigt beim Lehren mit dem Grenzlehrdorn: Gutseite geht hinein, Ausschussseite bleibt stecken. Was bedeutet das?
- a) Die Bohrung ist zu groß
- b) Die Bohrung ist zu klein
- c) Die Bohrung liegt im erlaubten Bereich
- d) Das Ergebnis ist nicht auswertbar
Richtig: c)
Erklärung: Genau diese Kombination ist das gewünschte Ergebnis: Das Maß ist weder zu klein noch zu groß, die Bohrung ist i.O. a) träfe zu, wenn die Ausschussseite hineinginge. b) träfe zu, wenn die Gutseite stecken bliebe. d) ist falsch, das Ergebnis ist eindeutig.
Glossar
- Messen
- Vergleich einer Größe mit einer Einheit; das Ergebnis ist ein Zahlenwert mit Einheit.
- Prüfen
- Feststellen, ob ein Merkmal innerhalb vorgegebener Grenzen liegt; das Ergebnis ist ein Urteil (i.O./n.i.O.), kein Zahlenwert.
- Lehren
- Prüfen mit einer Lehre, die das geforderte Maß oder die Form verkörpert; Sonderfall des objektiven Prüfens.
- Prüfmittel
- Oberbegriff für alle Geräte und Werkzeuge zum Messen, Prüfen und Lehren.
- Messmittel
- Prüfmittel, dessen Ergebnis ein Zahlenwert ist (z. B. Messschieber, Multimeter).
- Lehre
- Prüfmittel, das ein Maß oder eine Form verkörpert und ein Urteil ohne Zahlenwert liefert.
- Grenzlehre
- Lehre mit Gutseite und Ausschussseite, die die obere und untere Grenze eines Maßes abbildet.
- Gutseite
- Seite einer Grenzlehre, die bei einem maßhaltigen Werkstück passen muss.
- Ausschussseite
- Seite einer Grenzlehre, die bei einem maßhaltigen Werkstück nicht passen darf.
- Direktes Messen
- Der gesuchte Wert wird unmittelbar abgelesen.
- Indirektes Messen
- Der gesuchte Wert wird aus anderen gemessenen Größen errechnet.
- Subjektives Prüfen
- Beurteilung allein mit den Sinnen, abhängig von der Erfahrung der prüfenden Person.
- Objektives Prüfen
- Beurteilung mithilfe eines Prüfmittels, das ein nachvollziehbares Urteil ermöglicht.
