Bemaßung und Maßstäbe
Eine technische Zeichnung ist mehr als ein Bild vom Bauteil. Sie ist ein Fertigungsauftrag. Wer in der Werkstatt nach einer Zeichnung arbeitet, muss aus ihr ablesen können, wie lang, wie breit, wie dick und wie genau ein Werkstück werden soll – ohne nachzufragen und ohne zu raten. Damit das funktioniert, braucht es zwei Dinge: eine eindeutige Bemaßung und einen klaren Maßstab. Die Bemaßung sagt, wie groß etwas wirklich ist. Der Maßstab sagt, in welchem Verhältnis die gezeichneten Linien zur Wirklichkeit stehen. Beides zusammen macht aus ein paar Strichen ein fertigungsfähiges Dokument.
In diesem Beitrag schaust du dir an, wie eine Maßeintragung aufgebaut ist, nach welchen Regeln Maße gesetzt werden, wie Maßstäbe definiert sind und wie du sicher zwischen Zeichnungslänge und wahrer Länge umrechnest.
Vorwissen
- Bruch- und Prozentrechnung
- SI-Einheiten und Einheitenumrechnung
- Linienarten in der technischen Zeichnung
Lernziele
Nach diesem Beitrag kannst du:
- erklären, warum eine Zeichnung vollständig und eindeutig bemaßt sein muss
- die Bestandteile einer Maßeintragung benennen und ihre Lage richtig deuten
- Ketten-, Parallel- und steigende Bemaßung unterscheiden und ihre Auswirkung auf die Maßgenauigkeit beurteilen
- den Maßstab einer Zeichnung als Verhältnis lesen und im Schriftfeld richtig interpretieren
- zwischen Zeichnungslänge und wahrer Länge bei Verkleinerung und Vergrößerung umrechnen
1. Warum überhaupt bemaßen?
Stell dir vor, du bekommst eine maßstäblich gezeichnete Welle auf Papier und sollst sie drehen. Du könntest mit dem Lineal nachmessen und dann mit dem Maßstab umrechnen. In der Praxis macht das niemand – denn Papier dehnt sich, Kopien verzerren, und ein nachgemessenes Maß ist nie so genau wie eine eingetragene Zahl. Deshalb gilt der wichtigste Grundsatz der Bemaßung: Gefertigt wird nach der eingetragenen Maßzahl, nicht nach der gezeichneten Länge.
Jedes Maß in einer Zeichnung ist eine eindeutige Information für die Fertigung. Fehlt ein Maß, kann das Werkstück nicht hergestellt werden – jemand muss raten oder rückfragen, beides kostet Zeit und produziert Ausschuss. Steht ein Maß doppelt und widersprechen sich die beiden Angaben, ist die Zeichnung wertlos, weil nicht klar ist, welche Zahl gilt.
Daraus folgt eine einfache Faustregel, die jede gute Zeichnung erfüllt: so viele Maße wie nötig, so wenige wie möglich. Vollständig genug, dass jedes Bauteil eindeutig definiert ist. Sparsam genug, dass kein Maß doppelt oder überflüssig erscheint. Ein gutes Maßbild enthält genau die Information, die der Fertiger braucht – nicht mehr und nicht weniger.
Eine Zeichnung ist maßstäblich gezeichnet, enthält aber an einer Kante keine Maßzahl. Der Werker misst die Länge mit dem Lineal nach und rechnet sie über den Maßstab um. Warum ist das Vorgehen problematisch?
- a) Weil der Maßstab im Schriftfeld nicht für Längen gilt
- b) Weil Lineale grundsätzlich ungenauer sind als Messschieber
- c) Weil maßstäbliche Zeichnungen nie nachgemessen werden dürfen
- d) Weil die eingetragene Maßzahl maßgebend ist und ein fehlendes Maß auf einen unvollständigen Plan hindeutet, nicht auf eine Rechenaufgabe
Richtig: d)
Erklärung: Maßgebend ist immer die eingetragene Zahl. Fehlt sie, ist die Zeichnung an dieser Stelle unvollständig – der richtige Weg ist die Rückfrage bzw. Korrektur, nicht das Nachmessen und Umrechnen, da Papierverzug und Kopierfehler das Ergebnis verfälschen. Antwort a und c sind als pauschale Verbote falsch; b trifft zwar zu, ist aber nicht der eigentliche Grund.
Was bedeutet der Grundsatz „so viele Maße wie nötig, so wenige wie möglich“ konkret?
- a) Das Bauteil muss eindeutig bestimmt sein, aber kein Maß doppelt oder überflüssig vorkommen
- b) Jedes Maß darf zur Sicherheit doppelt eingetragen werden
- c) Es sollen möglichst wenige Maße eingetragen werden, auch wenn dadurch Bauteilkanten undefiniert bleiben
- d) Die Anzahl der Maße richtet sich nach der Größe des Zeichenblatts
Richtig: a)
Erklärung: Der Grundsatz verlangt Vollständigkeit (jedes Maß, das zur eindeutigen Bestimmung nötig ist) bei gleichzeitiger Sparsamkeit (keine Doppelung, nichts Überflüssiges). Antwort c opfert die Vollständigkeit, b verletzt das Doppelungsverbot, d ist sachfremd.
2. Aufbau einer Maßeintragung
Eine Maßeintragung besteht aus vier Bestandteilen, die immer zusammengehören. Die Maßlinie ist eine dünne Volllinie, die parallel zu der Strecke verläuft, deren Länge angegeben wird. Die Maßhilfslinien stehen senkrecht auf der Maßlinie und führen von der Bauteilkante nach außen – sie holen das Maß aus dem Werkstück heraus, damit die Maßlinie neben der Ansicht liegt und die Zeichnung nicht überdeckt. Die Maßbegrenzung markiert die beiden Enden der Maßlinie, üblicherweise als schlanker, ausgefüllter Pfeil. Und die Maßzahl schließlich gibt den Zahlenwert an.
Grundeinheit in der Maschinenzeichnung ist der Millimeter. Die Einheit wird nicht mitgeschrieben – steht also „45″ an der Maßlinie, bedeutet das 45 mm. Nur wenn ausnahmsweise eine andere Einheit gilt, wird sie dazugesetzt. Die Maßzahl steht über der Maßlinie und wird so ausgerichtet, dass man sie von unten und von rechts lesen kann, ohne die Zeichnung zu drehen. Bei waagrechten Maßen steht die Zahl also normal, bei senkrechten Maßen um 90 Grad gedreht von rechts lesbar.
Damit auf Anhieb klar ist, worauf sich ein Maß bezieht, gibt es feste Vorzeichen vor der Maßzahl:
| Symbol | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| ⌀ | Durchmesser | ⌀20 |
| R | Radius | R5 |
| □ | quadratischer Querschnitt | □12 |
| ° | Winkel in Grad | 30° |
Eine Fase wird als Kombination aus Tiefe und Winkel angegeben, etwa „2 × 45°“. Diese Vorzeichen sind wichtig, weil sie ein einzelnes Maß eindeutig machen, ohne dass eine zweite Ansicht nötig ist: ⌀20 an einem Kreis sagt sofort, dass es sich um den Durchmesser einer Bohrung oder eines Zapfens handelt, nicht um irgendeine Strecke.
Beim Setzen der Maße gelten ein paar Abstandsregeln. Die Maßlinie hält einen gewissen Abstand zur Bauteilkante, parallele Maßlinien stehen gleichmäßig voneinander entfernt, und die Maßhilfslinien ragen ein kleines Stück über die Maßlinie hinaus. So bleibt das Maßbild übersichtlich und die Pfeile stoßen sauber an.
Die folgende Skizze zeigt eine einfache Bemaßung mit allen Bestandteilen:
An einer Bohrung steht in der Zeichnung die Angabe „R8″. Was sagt diese Angabe aus?
- a) Den Radius einer Rundung oder eines Kreisbogens von 8 mm
- b) Den Durchmesser der Bohrung von 8 mm
- c) Eine Rautiefe von 8 µm
- d) Einen Winkel von 8 Grad
Richtig: a)
Erklärung: Das Vorzeichen R steht für den Radius. R8 bedeutet also 8 mm Radius. Der Durchmesser hätte das Zeichen ⌀ (Antwort b), ein Winkel das Gradzeichen (d). Eine Oberflächenangabe (c) wird völlig anders dargestellt.
Warum wird in einer Maschinenzeichnung hinter der Maßzahl „45″ normalerweise keine Einheit geschrieben?
- a) Weil Maße in Maschinenzeichnungen immer in cm angegeben werden
- b) Weil die Einheit aus dem Maßstab hervorgeht
- c) Weil die Einheit nur im Schriftfeld einmal genannt werden darf
- d) Weil der Millimeter die festgelegte Grundeinheit ist und stillschweigend gilt
Richtig: d)
Erklärung: In der Maschinenzeichnung ist der Millimeter die Grundeinheit; deshalb gilt „45″ als 45 mm, ohne dass mm dazugeschrieben wird. Antwort a ist falsch (mm, nicht cm), b verwechselt Einheit und Maßstab, c ist erfunden.
Eine Maßzahl steht bei einem senkrechten Maß. Wie wird sie angeordnet, damit sie normgerecht lesbar ist?
- a) Waagrecht, quer zur Maßlinie
- b) Kopfüber, von oben lesbar
- c) Um 90° gedreht, von rechts lesbar
- d) Schräg im 45°-Winkel zur Maßlinie
Richtig: c)
Erklärung: Maßzahlen werden so ausgerichtet, dass man sie von unten und von rechts lesen kann. Bei senkrechten Maßen heißt das: um 90° gedreht, von rechts lesbar. Die übrigen Anordnungen widersprechen der Leserichtungsregel.
3. Bemaßungsarten und -regeln
Wie die einzelnen Maße zueinander angeordnet werden, ist keine Geschmacksfrage – die Anordnung entscheidet darüber, wie genau das Bauteil am Ende wird. Es gibt drei grundlegende Bemaßungsarten.
Bei der Kettenmaßbemaßung wird ein Maß an das nächste gehängt: Kante zu erster Bohrung, erste Bohrung zu zweiter Bohrung, zweite Bohrung zur nächsten Kante. Jedes Maß beginnt dort, wo das vorherige endet. Das ist anschaulich, hat aber einen Haken: Jedes einzelne Maß bringt seine eigene Fertigungstoleranz mit, und diese Abweichungen addieren sich entlang der Kette auf. Am letzten Punkt der Kette kann sich so ein erheblicher Gesamtfehler ansammeln. Kettenmaße verwendet man deshalb nur, wenn der Abstand von Element zu Element funktionswichtig ist und sich die Summe nicht aufaddieren darf.
Bei der Parallelbemaßung (auch Bezugsmaßbemaßung) gehen alle Maße von einer gemeinsamen Bezugskante aus. Jedes Maß wird einzeln von dieser Bezugskante aus angegeben. Der große Vorteil: Die Maße sind voneinander unabhängig, ein Fehler bei einem Maß überträgt sich nicht auf die anderen. Die Toleranzen addieren sich nicht auf. Für die meisten Fälle ist das die sauberere Lösung.
Die steigende Bemaßung (Koordinatenbemaßung) ist eine platzsparende Variante der Parallelbemaßung. Hier geht ebenfalls alles von einem Bezugspunkt aus, aber statt vieler paralleler Maßlinien gibt es nur eine gemeinsame Maßlinie, an der die Maßzahlen mit ihrem jeweiligen Abstand vom Nullpunkt stehen. Das hält das Maßbild übersichtlich, besonders bei vielen Bohrungen.
Aus diesen Bemaßungsarten und der Praxis ergeben sich ein paar feste Regeln, die jede saubere Zeichnung beachtet:
- Funktionsgerecht bemaßen: Maße werden von den Flächen aus angegeben, die in der Funktion zusammenwirken (zum Beispiel die Anschlagfläche, an der ein Bauteil montiert wird). So wird genau das toleriert, worauf es ankommt.
- Keine geschlossene Maßkette: In einer Kette wird ein Maß weggelassen – das sogenannte freie oder ungenaue Maß. Würde man die Kette schließen und alle Maße eintragen, gäbe es eine Überbestimmung mit widersprüchlichen Toleranzen.
- Kein Maß doppelt: Jedes Maß steht genau einmal. Doppelte Maße führen zu Widersprüchen, sobald Toleranzen ins Spiel kommen.
- Maße außerhalb der Ansicht: Maßlinien gehören neben das Bauteil, nicht hinein. Das hält die Darstellung lesbar.
Drei Bohrungen sollen mit möglichst geringer gegenseitiger Lageabweichung von einer Werkstückkante aus positioniert werden. Welche Bemaßungsart ist hier am sinnvollsten?
- a) Parallelbemaßung von der Bezugskante, damit sich die Toleranzen nicht aufaddieren
- b) Kettenbemaßung, weil sie weniger Maßlinien braucht
- c) Geschlossene Maßkette mit zusätzlichem Gesamtmaß
- d) Gar keine Bemaßung, nur maßstäbliches Zeichnen
Richtig: a)
Erklärung: Bei Parallelbemaßung von einer gemeinsamen Bezugskante ist jedes Maß unabhängig; die Lageabweichungen addieren sich nicht. Kettenbemaßung (b) würde die Toleranzen aufsummieren, eine geschlossene Kette (c) ist überbestimmt, und maßstäbliches Zeichnen ohne Maße (d) ist kein zulässiger Ersatz.
Warum darf eine Maßkette nicht geschlossen werden, also nicht alle Einzelmaße zusätzlich zum Gesamtmaß eingetragen werden?
- a) Weil dann die Zeichnung zu viele Linien hätte
- b) Weil das Gesamtmaß immer wichtiger ist als die Einzelmaße
- c) Weil geschlossene Ketten nur bei Wellen erlaubt sind
- d) Weil die Summe der tolerierten Einzelmaße dem tolerierten Gesamtmaß widerspricht – eine Überbestimmung
Richtig: d)
Erklärung: Jedes Maß trägt eine Toleranz. Trägt man alle Einzelmaße und das Gesamtmaß ein, kann die Maßkette nicht gleichzeitig alle Toleranzbedingungen erfüllen – sie ist überbestimmt. Deshalb bleibt ein Maß offen. Antwort a ist nur kosmetisch, b und c sind sachlich falsch.
What bedeutet „funktionsgerecht bemaßen“?
- a) Möglichst viele Maße eintragen, damit nichts fehlt
- b) Maße so anordnen, dass sie auf dem Blatt symmetrisch aussehen
- c) Maße von den Flächen aus angeben, die in der Funktion zusammenwirken
- d) Alle Maße ausschließlich als Kettenmaß angeben
Richtig: c)
Erklärung: Funktionsgerechte Bemaßung geht von den funktionswichtigen Flächen aus (z. B. Anschlag- oder Passflächen), sodass genau die maßgeblichen Beziehungen toleriert werden. Die anderen Antworten beschreiben weder eine Funktion noch eine Normregel.
4. Maßstäbe verstehen
Ein Bauteil ist oft zu groß für das Zeichenblatt – oder zu klein, um Details erkennbar darzustellen. Deshalb wird es vergrößert oder verkleinert gezeichnet. Der Maßstab gibt an, in welchem Verhältnis die gezeichnete Länge zur wahren Länge steht. Er wird als Verhältnis zweier Zahlen geschrieben:
Maßstab = Zeichnungslänge : wahre Länge
Ein Maßstab 1:1 bedeutet Naturgröße – die Zeichnung ist exakt so groß wie das Bauteil. Ein Maßstab 1:5 ist eine Verkleinerung: Was in Wirklichkeit 5 mm misst, wird als 1 mm gezeichnet, das Bauteil erscheint also kleiner als in echt. Ein Maßstab 5:1 ist eine Vergrößerung: 1 mm Wirklichkeit wird als 5 mm gezeichnet, kleine Teile werden so erst gut erkennbar.
Die gebräuchlichen Maßstäbe sind genormt und folgen festen Stufen, damit nicht jeder beliebige krumme Faktor verwendet wird. Üblich sind:
| Verkleinerung | Naturgröße | Vergrößerung |
|---|---|---|
| 1:2, 1:5, 1:10 | 1:1 | 2:1, 5:1, 10:1 |
| 1:20, 1:50, 1:100 | 20:1, 50:1 |
Welcher Maßstab für eine Zeichnung gilt, steht im Schriftfeld (dem Beschriftungsfeld in der Zeichnungsecke). Bei abweichenden Maßstäben einzelner Detailansichten wird the jeweilige Maßstab direkt an der Ansicht zusätzlich angegeben.
Und jetzt der entscheidende Punkt, der über allem steht: Die eingetragene Maßzahl ist immer das wahre Maß – unabhängig vom Maßstab. Steht an einer Welle „⌀40″, dann hat die Welle in Wirklichkeit 40 mm Durchmesser, egal ob die Zeichnung 1:2 verkleinert oder 5:1 vergrößert ist. Der Maßstab betrifft nur, wie lang die Linie auf dem Papier gezeichnet wird – nie die Zahl, die dort steht. Wer aus einer Zeichnung fertigt, liest die Maßzahl ab und ignoriert dabei den Maßstab vollständig. Der Maßstab ist nur dann relevant, wenn man aus der Zeichnung etwas abgreifen oder abschätzen muss, das nicht bemaßt ist – was, wie in Kapitel 1 gezeigt, ohnehin vermieden werden soll.
So lässt sich jede der drei Größen bestimmen: Gibt man Maßstab und wahre Länge ein, erhält man die Zeichnungslänge. Kennt man Zeichnungslänge und wahre Länge, ergibt das Verhältnis direkt den Maßstabsfaktor. Und ist der Maßstab und die gemessene Zeichnungslänge bekannt, rechnet man die wahre Länge zurück.
Gelöstes Beispiel
Ein Gehäuse mit einer wahren Länge von 250 mm wird im Maßstab 1:5 gezeichnet. Wie lang ist die Linie auf dem Zeichenblatt?
Gegeben: wahre Länge L_wahr = 250 mm, Maßstab 1:5
Gesucht: Zeichnungslänge L_z in mm
Lösungsweg:
- Maßstabsfaktor bestimmen:
Faktor = 1 / 5 = 0,2 - Zeichnungslänge berechnen:
L_z = L_wahr × Faktor = 250 mm × 0,2 = 50 mm
Ergebnis: Die Linie wird 50 mm lang gezeichnet.
Übungen
Ein Werkstück ist in Wirklichkeit 80 mm lang und wird in Naturgröße 1:1 gezeichnet. Wie lang ist die gezeichnete Linie?
Bei 1:1 ist die Zeichnungslänge gleich der wahren Länge: 80 mm.
Eine Wand ist 6 m lang und wird im Maßstab 1:50 dargestellt. Wie lang ist die Strecke auf dem Plan?
6 m = 6000 mm; 6000 mm × (1/50) = 120 mm.
Ein kleines Zahnrad mit 12 mm wahrem Durchmesser wird im Maßstab 5:1 gezeichnet. Welchen Durchmesser hat der gezeichnete Kreis?
12 mm × (5/1) = 60 mm.
In einer Zeichnung im Maßstab 1:10 ist eine Strecke 37 mm lang gezeichnet. Wie groß ist das wahre Maß?
wahre Länge = Zeichnungslänge ÷ Faktor = 37 mm ÷ (1/10) = 37 mm × 10 = 370 mm.
Von einem Bauteil ist bekannt: wahre Länge 150 mm, gezeichnete Länge 30 mm. Welcher Maßstab wurde verwendet?
Maßstab = Zeichnungslänge : wahre Länge = 30 : 150 = 1 : 5.
In einer Zeichnung im Maßstab 1:5 steht an einer Welle die Maßzahl „⌀40″. Welchen Durchmesser hat die Welle in Wirklichkeit?
- a) 8 mm, weil 40 durch 5 geteilt wird
- b) 200 mm, weil 40 mal 5 gerechnet wird
- c) 40 mm, weil die eingetragene Maßzahl unabhängig vom Maßstab das wahre Maß ist
- d) Das lässt sich ohne Nachmessen auf dem Blatt nicht sagen
Richtig: c)
Erklärung: Die Maßzahl gibt immer das wahre Maß an – hier also 40 mm. Der Maßstab beeinflusst nur die gezeichnete Linienlänge, nicht die Zahl. Antworten a und b rechnen fälschlich den Maßstab in die Maßzahl ein, d verkennt, dass das Maß bereits eingetragen ist.
Welche Aussage zum Maßstab 5:1 ist richtig?
- a) Es handelt sich um eine Verkleinerung auf ein Fünftel
- b) Die Zeichnung ist genauso groß wie das Bauteil
- c) Der Maßstab gilt nur für Winkel, nicht für Längen
- d) Es handelt sich um eine Vergrößerung; 1 mm Wirklichkeit wird als 5 mm gezeichnet
Richtig: d)
Erklärung: Bei 5:1 steht die Zeichnungslänge zur wahren Länge im Verhältnis 5 zu 1 – also Vergrößerung. Antwort a beschreibt 1:5, b beschreibt 1:1, c ist falsch (Winkel ändern sich durch den Maßstab ohnehin nicht).
Wo findet man den Maßstab, der für eine technische Zeichnung gilt?
- a) Im Schriftfeld der Zeichnung; abweichende Detailmaßstäbe stehen zusätzlich an der jeweiligen Ansicht
- b) Immer nur direkt an jeder einzelnen Maßlinie
- c) Der Maßstab muss vom Werker selbst durch Nachmessen ermittelt werden
- d) Maßstäbe werden in technischen Zeichnungen grundsätzlich nicht angegeben
Richtig: a)
Erklärung: Der gültige Maßstab steht im Schriftfeld; weicht eine Detailansicht ab, wird ihr Maßstab direkt an der Ansicht ergänzt. Die übrigen Antworten widersprechen der üblichen Schriftfeld-Angabe.
5. Mit Maßstäben rechnen
In der Praxis braucht man vor allem zwei Rechenrichtungen: von der wahren Länge auf die Zeichnungslänge und umgekehrt. Beides folgt aus der Maßstabsbeziehung.
Zeichnungslänge = wahre Länge × (Zähler / Nenner)
wahre Länge = Zeichnungslänge × (Nenner / Zähler)
- Zeichnungslänge … gemessene Länge auf dem Blatt in mm
- wahre Länge … tatsächliche Länge des Bauteils in mm
- Zähler / Nenner … Maßstab, z. B. 1:5 → Zähler 1, Nenner 5
Bei einer Verkleinerung (1:n) ist die Zeichnungslänge kleiner als die wahre Länge; man teilt die wahre Länge durch n. Bei einer Vergrößerung (n:1) ist die Zeichnungslänge größer; man multipliziert die wahre Länge mit n. Wer sich unsicher ist, prüft das Ergebnis mit dem gesunden Menschenverstand: Bei 1:10 muss die gezeichnete Strecke deutlich kürzer herauskommen als das echte Bauteil, bei 10:1 deutlich länger.
Ein Punkt, der gerne übersehen wird: Der Maßstab gilt für Längen. In der Bemaßung von Bauteilen geht es praktisch immer um Längenmaße – Abstände, Durchmesser, Tiefen. Flächen- oder Volumenangaben werden in technischen Zeichnungen nicht über den Maßstab umgerechnet, sondern direkt als bemaßte Längen definiert. Merksatz: Beim Rechnen mit dem Zeichnungsmaßstab bleibst du bei den Längen – mehr braucht die Bemaßungspraxis nicht.
Gelöstes Beispiel
Auf einem Plan im Maßstab 1:20 ist die Kante eines Schaltschranks 45 mm lang gezeichnet. Wie breit ist der Schaltschrank in Wirklichkeit?
Gegeben: Zeichnungslänge L_z = 45 mm, Maßstab 1:20
Gesucht: wahre Länge L_wahr in mm
Lösungsweg:
- Richtung erkennen:
1:20 ist eine Verkleinerung, das wahre Maß ist also größer als das gezeichnete. - wahre Länge berechnen:
L_wahr = L_z × (Nenner / Zähler) = 45 mm × (20 / 1) = 900 mm
Ergebnis: Der Schaltschrank ist in Wirklichkeit 900 mm breit.
Übungen
Eine Strecke ist in Wirklichkeit 600 mm lang und soll im Maßstab 1:10 gezeichnet werden. Wie lang wird die Linie?
600 mm × (1/10) = 60 mm.
In einer Vergrößerung 10:1 ist ein Detail 85 mm lang gezeichnet. Wie groß ist das wahre Maß?
wahre Länge = 85 mm × (1/10) = 8,5 mm.
Ein Bauteil von 320 mm wahrer Länge wird im Maßstab 1:4 gezeichnet. Welche Länge hat die gezeichnete Strecke?
320 mm × (1/4) = 80 mm.
Auf einem Plan im Maßstab 1:50 ist eine Maschinenkante 26 mm lang gezeichnet. Wie lang ist die Kante in Wirklichkeit (in m)?
26 mm × 50 = 1300 mm = 1,3 m.
Ein Detail wird vergrößert dargestellt. Die gezeichnete Länge beträgt 75 mm, das wahre Maß 15 mm. Welcher Maßstab wurde verwendet, und handelt es sich um Vergrößerung oder Verkleinerung?
Maßstab = Zeichnungslänge : wahre Länge = 75 : 15 = 5 : 1. Da die gezeichnete Länge größer ist als das wahre Maß, ist es eine Vergrößerung.
Auf einem Plan im Maßstab 1:25 ist eine Strecke 32 mm lang gezeichnet. Welches wahre Maß ergibt sich?
- a) 1,28 mm
- b) 57 mm
- c) 320 mm
- d) 800 mm
Richtig: d)
Erklärung: 1:25 ist eine Verkleinerung, also wahre Länge = 32 mm × 25 = 800 mm. Antwort a teilt fälschlich, b addiert sinnlos, c rechnet mit dem falschen Faktor 10.
Ein Bauteil von 90 mm wahrer Länge soll im Maßstab 1:3 gezeichnet werden. Wie lang wird die Linie?
- a) 270 mm
- b) 93 mm
- c) 30 mm
- d) 87 mm
Richtig: c)
Erklärung: Verkleinerung 1:3 bedeutet 90 mm ÷ 3 = 30 mm. Antwort a multipliziert statt zu teilen, b und d addieren/subtrahieren unsinnig.
Welche Aussage zum Rechnen mit dem Zeichnungsmaßstab ist korrekt?
- a) Der Maßstab gilt für Längenmaße; bemaßte Flächen ergeben sich aus den Längenmaßen, nicht aus einer Maßstabsrechnung
- b) Flächen werden mit demselben Faktor wie Längen umgerechnet
- c) Volumina werden mit dem Maßstabsfaktor multipliziert
- d) Der Maßstab gilt nur für Durchmesser, nicht für gerade Strecken
Richtig: a)
Erklärung: Der Zeichnungsmaßstab bezieht sich auf Längen. Flächen oder Volumen werden in der Bemaßungspraxis nicht über den Maßstab umgerechnet, sondern über ihre bemaßten Längenmaße bestimmt. Antworten b und c sind die typische Falle der direkten Faktor-Anwendung, d schränkt grundlos ein.
Eine gemessene Zeichnungslänge von 48 mm gehört zu einem wahren Maß von 12 mm. Welcher Maßstab liegt vor?
- a) 1:4
- b) 1:12
- c) 12:1
- d) 4:1
Richtig: d)
Erklärung: Maßstab = Zeichnungslänge : wahre Länge = 48 : 12 = 4 : 1, also eine Vergrößerung. Antwort a kehrt das Verhältnis um, b und c setzen falsche Werte ein.
Abschlusstest
Aufgabe 1: Ein Maschinenteil ist in Wirklichkeit 480 mm lang und wird im Maßstab 1:8 gezeichnet.
Gegeben: wahre Länge 480 mm; Maßstab 1:8
Gesucht: Zeichnungslänge in mm
Lösungsweg:
- L_z = 480 mm × (1/8) = 60 mm
Ergebnis: 60 mm
Aufgabe 2: Auf einem Plan im Maßstab 1:50 ist eine Anlagenkante 84 mm lang gezeichnet.
Gegeben: Zeichnungslänge 84 mm; Maßstab 1:50
Gesucht: wahre Länge in m
Lösungsweg:
- L_wahr = 84 mm × 50 = 4200 mm = 4,2 m
Ergebnis: 4,2 m
Aufgabe 3: Ein kleines Bauteil mit 7 mm wahrer Länge wird vergrößert im Maßstab 10:1 dargestellt.
Gegeben: wahre Länge 7 mm; Maßstab 10:1
Gesucht: Zeichnungslänge in mm
Lösungsweg:
- L_z = 7 mm × (10/1) = 70 mm
Ergebnis: 70 mm
Aufgabe 4: Eine Strecke ist auf einem Plan 55 mm lang gezeichnet; das wahre Maß beträgt 1100 mm.
Gegeben: Zeichnungslänge 55 mm; wahre Länge 1100 mm
Gesucht: Maßstab
Lösungsweg:
- Maßstab = 55 : 1100 = 1 : 20
Ergebnis: 1:20
Aufgabe 5: Ein Detail wird im Maßstab 2:1 gezeichnet. Die gezeichnete Länge beträgt 46 mm.
Gegeben: Zeichnungslänge 46 mm; Maßstab 2:1
Gesucht: wahre Länge in mm
Lösungsweg:
- L_wahr = 46 mm × (1/2) = 23 mm
Ergebnis: 23 mm
Aufgabe 6: Eine Welle hat in Wirklichkeit einen Durchmesser von 36 mm und wird im Maßstab 1:2 gezeichnet.
Gegeben: wahrer Durchmesser 36 mm; Maßstab 1:2
Gesucht: gezeichneter Durchmesser in mm
Lösungsweg:
- d_z = 36 mm × (1/2) = 18 mm
Ergebnis: 18 mm
Welche Funktion hat die Maßhilfslinie in einer Maßeintragung?
- a) Sie gibt den Toleranzbereich des Maßes an
- b) Sie ist die Linie, über der die Maßzahl steht
- c) Sie führt das Maß von der Bauteilkante nach außen, damit die Maßlinie neben der Ansicht liegt
- d) Sie markiert die Enden der Maßlinie
Richtig: c)
Erklärung: Die Maßhilfslinie verlängert die Bauteilkante nach außen, sodass die Maßlinie neben dem Bauteil verläuft. Über der Maßlinie (b) steht die Maßzahl, die Enden markieren die Maßpfeile (d), und einen Toleranzbereich (a) zeigt die Maßhilfslinie nicht.
In einer Zeichnung im Maßstab 5:1 steht an einer Bohrung „⌀6″. Welchen Durchmesser hat die Bohrung in Wirklichkeit?
- a) 6 mm
- b) 30 mm
- c) 1,2 mm
- d) 11 mm
Richtig: a)
Erklärung: Die Maßzahl ist immer das wahre Maß, hier 6 mm – unabhängig vom Vergrößerungsmaßstab. Antwort b multipliziert fälschlich mit 5, c teilt durch 5, d addiert.
Welche Bemaßungsart führt dazu, dass sich Fertigungstoleranzen entlang mehrerer Maße aufaddieren?
- a) Parallelbemaßung
- b) Kettenbemaßung
- c) Steigende Bemaßung
- d) Bezugsmaßbemaßung
Richtig: b)
Erklärung: Bei der Kettenbemaßung hängt jedes Maß am vorherigen, sodass sich die Einzeltoleranzen summieren. Parallel- und steigende Bemaßung (a, c, d – Bezugsmaß ist ein anderer Name für Parallelbemaßung) gehen von einer Bezugskante aus und vermeiden die Aufsummierung.
Warum bleibt in einer Maßkette immer ein Maß offen?
- a) Aus Platzgründen auf dem Zeichenblatt
- b) Weil sonst eine Überbestimmung mit widersprüchlichen Toleranzen entstünde
- c) Weil das offene Maß automatisch null ist
- d) Weil die Norm grundsätzlich nur ungerade Maßanzahlen erlaubt
Richtig: b)
Erklärung: Würde man die Kette schließen, gäbe es ein Maß zu viel – die tolerierten Einzelmaße könnten dem tolerierten Gesamtmaß widersprechen. Deshalb wird ein Maß weggelassen. Die übrigen Antworten sind sachlich falsch.
Ein Plan trägt im Schriftfeld den Maßstab 1:100, eine Detailansicht ist jedoch mit 1:20 beschriftet. Welches Maß gilt für die Detailansicht?
- a) 1:100, weil das Schriftfeld immer Vorrang hat
- b) Der Mittelwert beider Maßstäbe
- c) Beide gleichzeitig, je nach Linienart
- d) 1:20, weil der an der Ansicht angegebene Maßstab für diese Ansicht gilt
Richtig: d)
Erklärung: Ein abweichender, direkt an einer Ansicht angegebener Maßstab gilt für genau diese Ansicht und hat dort Vorrang vor der allgemeinen Schriftfeldangabe. Mittelwertbildung (b) oder ein Nebeneinander (c) gibt es nicht.
Eine Strecke ist in Wirklichkeit 2,5 m lang und wird im Maßstab 1:50 dargestellt. Wie lang ist sie auf dem Plan?
- a) 50 mm
- b) 5 mm
- c) 125 mm
- d) 12,5 mm
Richtig: a)
Erklärung: 2,5 m = 2500 mm; 2500 mm × (1/50) = 50 mm. Antwort b teilt zu stark, c und d verwenden falsche Faktoren.
Welche Maßzahl-Anordnung entspricht der normgerechten Leserichtung?
- a) Alle Maßzahlen kopfüber
- b) Waagrechte Maße normal, senkrechte Maße um 90° gedreht von rechts lesbar
- c) Alle Maßzahlen um 45° geneigt
- d) Senkrechte Maße von links lesbar
Richtig: b)
Erklärung: Maßzahlen sollen von unten und von rechts lesbar sein. Damit stehen waagrechte Maße normal und senkrechte um 90° gedreht, von rechts lesbar. Die anderen Varianten widersprechen dieser Regel.
Auf einem Plan im Maßstab 1:5 misst du eine nicht bemaßte Hilfslinie mit 22 mm ab. Welches wahre Maß ergäbe sich rechnerisch – und warum ist das Vorgehen trotzdem heikel?
- a) 110 mm; heikel, weil nicht bemaßte Maße nur abgeschätzt werden dürfen und durch Papierverzug oder Kopierfehler ungenau sind
- b) 4,4 mm; heikel, weil man bei Verkleinerung multiplizieren müsste
- c) 110 mm; unbedenklich, weil Abmessen genauso genau ist wie ein eingetragenes Maß
- d) 27 mm; heikel, weil man Maßstäbe nicht für Hilfslinien verwenden darf
Richtig: a)
Erklärung: Rechnerisch 22 mm × 5 = 110 mm. Das Vorgehen ist aber unsicher, weil ein nicht eingetragenes Maß nur über das (möglicherweise verzerrte) Papier abgegriffen wird – die eingetragene Maßzahl wäre verlässlich, das Abmessen nicht. Antwort b rechnet falsch, c verharmlost die Ungenauigkeit, d ist erfunden.
Was bedeutet die Angabe „2 × 45°“ an einer Werkstückkante?
- a) Zwei Bohrungen im Abstand von 45 mm
- b) Ein Radius von 2 mm bei 45 Grad
- c) Eine Fase mit 2 mm Tiefe unter 45°
- d) Ein Winkelmaß von 90°
Richtig: c)
Erklärung: Die Schreibweise „Tiefe × Winkel“ bezeichnet eine Fase – hier 2 mm tief unter 45°. Die übrigen Deutungen treffen die genormte Fasenangabe nicht.
Drei Bohrungen werden in Kettenbemaßung mit je 60 mm Abstand angegeben, jede Einzelmessung mit einer Toleranz von ±0,1 mm. Was lässt sich über die Lage der letzten Bohrung gegenüber der ersten Kante sagen?
- a) Die Lageabweichung der letzten Bohrung bleibt bei ±0,1 mm
- b) Die Abweichung kann sich auf bis zu ±0,3 mm aufsummieren, weil sich die Einzeltoleranzen addieren
- c) Die Toleranz spielt bei Kettenbemaßung keine Rolle
- d) Die letzte Bohrung ist immer exakt positioniert
Richtig: b)
Erklärung: In der Kette addieren sich die Toleranzen der drei Einzelmaße, im ungünstigsten Fall also ±0,3 mm. Genau das ist der Nachteil der Kettenbemaßung. Antwort a betrachtet nur ein Einzelmaß, c und d ignorieren die Toleranzaddition.
Welcher der folgenden Maßstäbe ist eine genormte Naturgröße?
- a) 1:3
- b) 3:1
- c) 1:7
- d) 1:1
Richtig: d)
Erklärung: 1:1 ist die Naturgröße – Zeichnung und Bauteil sind gleich groß. 3:1 ist eine Vergrößerung, 1:3 and 1:7 sind Verkleinerungen (1:7 zudem keine übliche Normstufe).
Warum darf in einer Maschinenzeichnung kein Maß doppelt eingetragen werden?
- a) Weil doppelte Maße das Blatt unübersichtlich machen, aber sonst harmlos sind
- b) Weil sich bei Toleranzen Widersprüche ergeben können und nicht klar ist, welcher Wert gilt
- c) Weil die Norm pro Bauteil nur eine feste Maßanzahl erlaubt
- d) Weil doppelte Maße nur bei Vergrößerungen zulässig sind
Richtig: b)
Erklärung: Sobald ein Maß toleriert ist, kann eine zweite Angabe desselben Maßes widersprüchlich werden – es ist dann nicht eindeutig, welcher Wert gilt. Deshalb steht jedes Maß genau einmal. Die anderen Antworten verkennen den eigentlichen Grund.
Glossar
- Bemaßung
- Gesamtheit aller Maßeintragungen einer Zeichnung, die das Bauteil eindeutig und vollständig bestimmen.
- Maßlinie
- Dünne Volllinie parallel zur vermessenen Strecke, an deren Enden die Maßpfeile sitzen und über der die Maßzahl steht.
- Maßhilfslinie
- Linie senkrecht zur Maßlinie, die das Maß von der Bauteilkante nach außen führt, damit die Maßlinie neben der Ansicht liegt.
- Maßzahl
- Der eingetragene Zahlenwert eines Maßes; gibt in der Maschinenzeichnung das wahre Maß in Millimetern an, unabhängig vom Maßstab.
- Kettenmaß
- Bemaßungsart, bei der Maße aneinandergereiht werden; die Einzeltoleranzen addieren sich entlang der Kette auf.
- Parallelbemaßung
- Bemaßungsart, bei der alle Maße von einer gemeinsamen Bezugskante ausgehen, sodass die Toleranzen voneinander unabhängig bleiben.
- Bezugskante
- Kante oder Fläche, von der aus bei Parallel- und steigender Bemaßung alle Maße gerechnet werden.
- Funktionsgerechte Bemaßung
- Anordnung der Maße ausgehend von den Flächen, die in der Funktion des Bauteils zusammenwirken.
- Maßstab
- Verhältnis von Zeichnungslänge zu wahrer Länge; 1:1 Naturgröße, 1:n Verkleinerung, n:1 Vergrößerung.
- Schriftfeld
- Beschriftungsfeld in der Zeichnungsecke, in dem unter anderem der gültige Maßstab angegeben ist.
- Fase
- Abgeschrägte Kante, angegeben als Tiefe × Winkel, zum Beispiel 2 × 45°.
