Zustimmtaster und Zweihandsteuerung

An einer Presse, einem Roboter oder einer halbautomatischen Anlage gibt es Momente, in denen jemand bewusst nah an die Gefahrstelle muss — zum Einrichten, zum Beschicken, zum Beheben einer Störung. Trennende Schutzeinrichtungen wie Schutztüren oder Lichtgitter helfen hier nicht, weil sie genau das verhindern, was gerade gebraucht wird: den nahen Zugriff. Für solche Fälle gibt es Bedienteile, die anders ansetzen. Sie verlassen sich nicht auf eine Barriere, sondern auf die Hand des Menschen selbst.

Zustimmtaster und Zweihandsteuerung folgen beide demselben Grundgedanken: Ein gefährlicher Vorgang läuft nur, solange die Person aktiv und körperlich gebunden mitwirkt. Lässt sie los, gerät sie in Panik oder versucht sie, das Gerät zu überlisten, schaltet die Bewegung ab. Wer dieses Prinzip — gewollte Handlung erzwingen, Umgehung baulich verhindern — einmal verstanden hat, versteht beide Geräte.

Vorwissen

  • Not-Halt-Konzepte
  • Funktionale Sicherheit und Performance Level
  • Schütze und Relais

Lernziele

Nach diesem Beitrag kannst du:

  • erklären, warum es nicht-trennende, handgebundene Schutzeinrichtungen neben Schutztüren und Lichtgittern braucht
  • die drei Stellungen eines Zustimmtasters samt Panikfunktion beschreiben und begründen, warum die Rückkehr aus der Panikstellung nicht wieder freigibt
  • die Funktionsbedingungen einer Zweihandsteuerung nennen: Gleichzeitigkeit, ständiges Halten, Neustart nur nach beidseitigem Loslassen
  • den erforderlichen Sicherheitsabstand einer Zweihandsteuerung nach dem Annäherungsmodell berechnen und die Bedeutung von Annäherungsgeschwindigkeit, Nachlaufzeit und Zuschlag erklären
  • typische Umgehungsversuche erkennen und die baulichen Gegenmaßnahmen zuordnen

1. Warum es diese Bedienteile überhaupt gibt

Die meisten Schutzeinrichtungen an einer Maschine arbeiten trennend: Sie stellen eine physische oder optische Grenze zwischen Mensch und Gefahrstelle. Eine Schutztür hält den Körper draußen, ein Lichtgitter stoppt die Maschine, sobald jemand hindurchgreift. Solange niemand eingreifen muss, ist das die saubere Lösung.

Es gibt aber Betriebssituationen, in denen genau dieser Zugriff zwingend nötig ist. Eine Spritzgießmaschine wird eingerichtet, ein Werkzeug an einer Presse gewechselt, ein Industrieroboter im Tippbetrieb Punkt für Punkt eingelernt. Hier muss eine Person bei geöffneter Schutzeinrichtung und bewegter Maschine arbeiten. Würde man die trennende Schutzeinrichtung einfach überbrücken, wäre der Mensch ungeschützt. Würde man die Maschine ganz stillsetzen, ließe sich die Arbeit nicht erledigen.

Für diese Lücke gibt es nicht-trennende, handgebundene Schutzeinrichtungen. Sie lassen die gefährliche Bewegung zu, aber nur unter einer harten Bedingung: Der Mensch muss ununterbrochen und bewusst mitwirken. Der Zustimmtaster gibt eine Bewegung im Sonderbetrieb frei, solange er gehalten wird. Die Zweihandsteuerung erzwingt, dass beide Hände während des gefährlichen Vorgangs gebunden — und damit aus dem Gefahrenbereich heraus — sind.

Die Abgrenzung zu trennenden Einrichtungen ist also einfach: Schutztür, Lichtgitter und Laserscanner halten den Menschen fern oder stoppen bei Annäherung; Zustimmtaster und Zweihandsteuerung binden ihn aktiv ein. Die trennenden Varianten werden in einem eigenen Beitrag behandelt (siehe „Schutztüren, Lichtgitter, Laserscanner“).

Eine Anlage wird im Einrichtbetrieb bei geöffneter Schutztür und reduzierter Geschwindigkeit bewegt. Warum reicht hier eine trennende Schutzeinrichtung allein nicht aus?

  • a) Der Einrichtbetrieb erfordert bewussten Zugriff in den Gefahrbereich, den eine Barriere gerade verhindern würde
  • b) Trennende Schutzeinrichtungen funktionieren bei reduzierter Geschwindigkeit grundsätzlich nicht
  • c) Trennende Schutzeinrichtungen lösen bei jeder Maschinenbewegung einen Not-Halt aus
  • d) Eine Schutztür darf im Betrieb prinzipiell nicht geöffnet werden

Richtig: a)

Im Einrichtbetrieb muss die Person nah an die bewegte Maschine — genau das, was eine trennende Einrichtung unterbinden soll. Deshalb tritt eine handgebundene Schutzeinrichtung an ihre Stelle (a). Trennende Einrichtungen arbeiten auch bei langsamer Bewegung (b falsch), lösen nicht zwingend einen Not-Halt aus (c falsch), und eine Schutztür darf im Sonderbetrieb durchaus geöffnet sein, sofern andere Maßnahmen greifen (d falsch).

Was ist das gemeinsame Grundprinzip von Zustimmtaster und Zweihandsteuerung?

  • a) Sie trennen den Menschen räumlich von der Gefahrstelle
  • b) Die gefährliche Bewegung läuft nur, solange der Mensch aktiv und gebunden mitwirkt
  • c) Sie überwachen die Maschinengeschwindigkeit
  • d) Sie ersetzen den Not-Halt vollständig

Richtig: b)

Beide Geräte koppeln die gefährliche Bewegung an die fortlaufende, bewusste Mitwirkung des Bedieners (b). Sie trennen nicht räumlich (a falsch), überwachen nicht selbst die Geschwindigkeit (c falsch) und ersetzen den Not-Halt nicht — dieser bleibt als unabhängige Funktion bestehen (d falsch).

2. Der Zustimmtaster

Der Zustimmtaster — auch Zustimmungsschalter genannt — ist das typische Bedienteil für den Einricht- und Sonderbetrieb. Er kommt zum Einsatz, wenn jemand eine Maschine bei reduzierter Geschwindigkeit und geöffneter trennender Schutzeinrichtung bewegen muss, etwa beim Einlernen eines Roboters. Die Maschine bewegt sich nur, solange die Person den Taster bewusst in einer mittleren Stellung hält. Lässt sie ihn los oder drückt sie ihn voll durch, stoppt die Bewegung.

Das Kernstück ist die 3-Stellungs-Funktion. Der Taster kennt drei klar getrennte Zustände:

  • Stellung 1 — nicht betätigt: Der Taster ist losgelassen. Keine Zustimmung, keine Bewegung.
  • Stellung 2 — Zustimmung: Der Taster ist bis zu einem spürbaren Druckpunkt gedrückt und wird dort gehalten. Nur in dieser mittleren Stellung ist die gefährliche Bewegung freigegeben.
  • Stellung 3 — durchgedrückt (Panikstellung): Der Taster ist über den Druckpunkt hinaus voll durchgedrückt. Die Zustimmung wird sofort aufgehoben, die Bewegung stoppt.

Diese Panikstellung bildet die natürliche Schreckreaktion ab. Erschrickt ein Mensch — etwa weil die Maschine etwas Unerwartetes tut —, krampft die Hand zu und drückt fester. Genau diese Reaktion muss zum sicheren Zustand führen, nicht in die Zustimmung. Deshalb schaltet das volle Durchdrücken ab.

Entscheidend ist das Verhalten beim Zurückgehen. Wer aus der Panikstellung 3 die Hand etwas lockert, durchläuft mechanisch wieder die mittlere Stellung 2 — ohne dass die Bewegung dabei erneut freigegeben wird. Eine erneute Zustimmung ist erst möglich, wenn der Taster vorher vollständig in Stellung 1 losgelassen und dann bewusst neu auf Stellung 2 gebracht wurde. Sonst könnte ein erschrockener Bediener, der nur reflexhaft etwas nachlässt, die gefährliche Bewegung ungewollt wieder starten.

Zustimmtaster gibt es als Handgriff mit integriertem Taster — verbreitet an Roboter-Programmierhandgeräten — oder als Fußschalter (Pedal) mit demselben 3-Stellungs-Verhalten. Die Auswertung erfolgt sicherheitsgerichtet, meist über ein Sicherheitsschaltgerät oder eine Sicherheits-SPS, damit ein einzelner Fehler im Taster oder in der Leitung nicht zum Verlust der Schutzfunktion führt.

3-Stellungs-Verhalten des Zustimmtasters Stellung 1 losgelassen keine Bewegung AUS drücken Stellung 2 gehalten Zustimmung EIN durchdrücken Stellung 3 durchgedrückt Panik = AUS AUS Freigabe erst nach vollständigem Loslassen bis Stellung 1
Die drei Stellungen des Zustimmtasters

Ein Roboter wird im Einlernbetrieb über ein Handgerät mit Zustimmtaster bewegt. Der Bediener erschrickt und drückt den Taster reflexhaft voll durch. Was passiert?

  • a) Die Bewegung wird sofort gestoppt, weil Stellung 3 die Zustimmung aufhebt
  • b) Nichts, der Taster ignoriert das Durchdrücken
  • c) Die Bewegung läuft mit erhöhter Geschwindigkeit weiter
  • d) Der Roboter fährt automatisch in die Grundstellung zurück

Richtig: a)

Das volle Durchdrücken führt in Stellung 3, die Panikstellung — die Zustimmung wird aufgehoben und die Bewegung stoppt (a). Genau die reflexhafte Verkrampfung soll zum sicheren Zustand führen. Eine Geschwindigkeitserhöhung (c) oder ein Ignorieren (b) würde den Zweck verfehlen; ein automatisches Rückfahren (d) ist keine Funktion des Tasters.

Warum gibt die Rückkehr aus Stellung 3 in die mittlere Stellung 2 die Bewegung nicht erneut frei?

  • a) Weil der Taster nach Stellung 3 grundsätzlich defekt ist
  • b) Weil Stellung 2 nach einem Durchdrücken dauerhaft gespernt bleibt
  • c) Weil die Maschine erst neu eingeschaltet werden muss
  • d) Weil ein nur reflexhaft gelockerter Griff sonst die gefährliche Bewegung ungewollt neu starten könnte

Richtig: d)

Wer aus Panik nur etwas nachlässt, soll die Bewegung nicht versehentlich wieder auslösen — deshalb ist eine neue Zustimmung erst nach vollständigem Loslassen bis Stellung 1 möglich (d). Der Taster ist nicht defekt (a), Stellung 2 ist nicht dauerhaft, sondern nur ohne den Umweg über Stellung 1 gesperrt (b), und ein Neustart der ganzen Maschine ist nicht erforderlich (c).

Welche Aussage zur Einordnung des Zustimmtasters ist korrekt?

  • a) Er ersetzt im Sonderbetrieb alle anderen Schutzmaßnahmen
  • b) Er ist eine trennende Schutzeinrichtung
  • c) Er gibt eine Bewegung frei, die zusätzlich durch reduzierte Geschwindigkeit und sichere Auswertung begrenzt sein muss
  • d) Er ist nur für den Automatikbetrieb vorgesehen

Richtig: c)

Der Zustimmtaster ist eine ergänzende, nicht-trennende Einrichtung; die Bewegung muss zusätzlich abgesichert sein, etwa durch reduzierte Geschwindigkeit (c). Er ersetzt nicht alle Maßnahmen (a), ist nicht trennend (b) und gerade für den Sonder-/Einrichtbetrieb gedacht, nicht für den Automatikbetrieb (d).

3. Die Zweihandsteuerung

Die Zweihandsteuerung verfolgt ein anderes Ziel als der Zustimmtaster. Sie soll sicherstellen, dass beide Hände des Bedieners während des gefährlichen Vorgangs gebunden — und damit außerhalb des Gefahrenbereichs — sind. Das klassische Anwendungsbild ist eine Presse: Der gefährliche Schließvorgang läuft nur, solange beide Hände gleichzeitig je einen Taster betätigen. Keine Hand kann dann ins Werkzeug greifen.

Damit das wirklich schützt, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen:

  • Gleichzeitigkeitsbedingung: Beide Taster müssen innerhalb eines kurzen Zeitfensters von höchstens 0,5 Sekunden betätigt werden. Sonst ließe sich ein Taster dauerhaft festklemmen und die Steuerung mit nur einer Hand auslösen.
  • Ständiges Halten: Der gefährliche Vorgang läuft nur, solange beide Taster gedrückt bleiben. Wird auch nur einer losgelassen, stoppt die Bewegung.
  • Neustart nur nach beidseitigem Loslassen: Ein neuer Vorgang ist erst möglich, wenn beide Taster zuvor losgelassen und dann wieder gemeinsam betätigt wurden. So lässt sich kein Taster überbrücken.

Die Gestaltung und das Schaltverhalten von Zweihandschaltungen sind in der ÖNORM EN ISO 13851 geregelt. Sie unterscheidet Typen nach Umfang der Sicherheitsmaßnahmen — vereinfacht von einfachen Ausführungen bis zu Typ III mit Synchronüberwachung und sicherheitsgerichteter, fehleraufdeckender Auswertung (Typen III A, B, C unterscheiden sich im Diagnose- und Fehlerverhalten). In der Praxis an gefährlichen Pressen ist eine hochwertige Ausführung mit Synchronzeitüberwachung und zweikanaliger Auswertung üblich.

Wie weit muss die Steuerung von der Gefahrstelle entfernt sein? Eine Zweihandsteuerung schützt nur, wenn der Bediener nach dem Loslassen nicht schneller in den Gefahrenbereich greifen kann, als die Maschine zum Stillstand braucht. Die Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten regelt die ÖNORM EN ISO 13855. Der erforderliche Sicherheitsabstand ergibt sich aus:

S = K * T + C

  • S … erforderlicher Sicherheitsabstand in mm
  • K … Annäherungsgeschwindigkeit der Hand in mm/s
  • T … Gesamt-Nachlaufzeit des Systems in s
  • C … Zuschlag (Eindringtiefe) in mm

Die einzelnen Größen bedeuten:

  • K — Annäherungsgeschwindigkeit: der angenommene Wert, mit dem sich die Hand zur Gefahrstelle bewegt. Für die Hand-/Arm-Annäherung wird üblicherweise mit 1600 mm/s gerechnet.
  • T — Gesamt-Nachlaufzeit: die gesamte Zeit vom Auslösen des Stoppbefehls (Loslassen eines Tasters) bis zum tatsächlichen Stillstand der gefährlichen Bewegung. Sie setzt sich zusammen aus der Ansprechzeit der sicherheitsgerichteten Auswertung (Sicherheitsrelais bzw. Sicherheits-SPS) und der mechanischen Nachlaufzeit der Maschine selbst:

T = t1 + t2

  • T … Gesamt-Nachlaufzeit in s
  • t1 … Ansprechzeit der Steuerung/Auswertung in s
  • t2 … Nachlaufzeit der Maschine in s
  • C — Zuschlag: ein Sicherheitsaufschlag, der berücksichtigt, wie weit die Hand vor dem Auslösen der Taster bereits in Richtung Gefahrstelle ragen kann. Der Wert hängt direkt von der baulichen Anordnung der Taster ab. Bei offenen Tastern, über die man hinweggreifen könnte, wird pauschal mit 250 mm gerechnet. Wird das Pult so gestaltet, dass ein Übergreifen verhindert wird — etwa durch eine Schutzhaube, einen Schutzkragen oder versenkte Taster —, darf C entsprechend verkleinert werden, bei vollständiger Kapselung bis auf 0 mm. In der Praxis ist genau das der Hebel, um ein Pult ergonomisch nah aufzustellen: Wer C senkt, senkt den erforderlichen Abstand.

In der betrieblichen Praxis kennt man oft nicht die fertige Gesamtzeit T, sondern die Einzelwerte: t1 steht im Datenblatt des Sicherheitsschaltgeräts, t2 im Bremsdatenblatt der Maschine. Beide werden addiert, bevor der Abstand berechnet wird.

Gelöstes Beispiel

Eine Zweihandsteuerung an einer Presse soll korrekt angeordnet werden. Die Ansprechzeit des Sicherheitsschaltgeräts beträgt 30 ms, die Nachlaufzeit der Presse 250 ms. Gerechnet wird mit einer Annäherungsgeschwindigkeit von 1600 mm/s und einem Zuschlag von 250 mm. Wie groß muss der Sicherheitsabstand mindestens sein?

Gegeben: t1 = 30 ms = 0,030 s; t2 = 250 ms = 0,250 s; K = 1600 mm/s; C = 250 mm

Gesucht: Sicherheitsabstand S in mm

Lösungsweg:

  1. Schritt 1 — Gesamt-Nachlaufzeit: T = t1 + t2 = 0,030 s + 0,250 s = 0,280 s
  2. Schritt 2 — Sicherheitsabstand: S = K · T + C = 1600 mm/s · 0,280 s + 250 mm = 448 mm + 250 mm

Ergebnis: S = 698 mm

Übungen

Eine Zweihandsteuerung hat eine Gesamt-Nachlaufzeit von 0,200 s. Mit K = 1600 mm/s und C = 250 mm: Wie groß ist der Sicherheitsabstand?

S = 1600 · 0,200 + 250 = 320 + 250 = 570 mm

Eine Maschine hat eine Nachlaufzeit von 0,150 s, das Sicherheitsschaltgerät eine Ansprechzeit von 0,020 s. K = 1600 mm/s, C = 250 mm. Wie groß ist der Sicherheitsabstand?

T = 0,020 + 0,150 = 0,170 s; S = 1600 · 0,170 + 250 = 272 + 250 = 522 mm

An derselben Steuerung (t1 = 0,030 s) wird die Maschine langsamer gebremst, die Nachlaufzeit steigt von 0,250 s auf 0,400 s. Um wie viel vergrößert sich der erforderliche Sicherheitsabstand? (K = 1600 mm/s, C = 250 mm)

Δt2 = 0,400 − 0,250 = 0,150 s; ΔS = K · Δt2 = 1600 · 0,150 = 240 mm. Der Abstand vergrößert sich um 240 mm.

Eine Zweihandsteuerung ist mit einem Sicherheitsabstand von 700 mm aufgebaut. Bei einer Wartung wird die Bremse erneuert, die Gesamt-Nachlaufzeit steigt auf 0,320 s. Reicht der Abstand noch? (K = 1600 mm/s, C = 250 mm)

Erforderlich: S = 1600 · 0,320 + 250 = 512 + 250 = 762 mm. Vorhanden sind nur 700 mm — der Abstand reicht nicht mehr, das Pult muss weiter weg oder die Nachlaufzeit verringert werden.

Für eine Anlage ist baulich maximal ein Abstand von 600 mm möglich. Gerechnet wird mit K = 1600 mm/s und C = 250 mm. Welche Gesamt-Nachlaufzeit T darf das System höchstens haben, damit dieser Abstand ausreicht?

600 = 1600 · T + 250 → 1600 · T = 350 → T = 350 / 1600 = 0,21875 s ≈ 0,219 s. Die Gesamt-Nachlaufzeit darf höchstens rund 0,219 s betragen.

Warum müssen bei einer Zweihandsteuerung beide Taster innerhalb von höchstens 0,5 Sekunden betätigt werden?

  • a) Damit die Maschine schneller anläuft
  • b) Weil die Norm eine maximale Reaktionszeit des Bedieners vorschreibt
  • c) Um zu verhindern, dass ein Taster dauerhaft festgelegt und mit nur einer Hand ausgelöst wird
  • d) Damit beide Hände unterschiedlich schnell drücken können

Richtig: c)

Die Gleichzeitigkeitsbedingung verhindert die Umgehung: Wäre ein Taster dauerhaft betätigt, ließe sich der Vorgang mit einer Hand starten — die andere bliebe frei für den Gefahrbereich (c). Mit dem Anlaufverhalten der Maschine (a) oder einer vorgeschriebenen Bedienerreaktion (b) hat das Zeitfenster nichts zu tun; unterschiedlich schnelles Drücken ist gerade nicht das Ziel (d).

Eine Zweihandsteuerung ist mit S = 650 mm aufgebaut. Steuerungs-Ansprechzeit 0,030 s, Maschinen-Nachlaufzeit 0,250 s, K = 1600 mm/s, C = 250 mm. Welche Aussage stimmt?

  • a) Der Abstand ist deutlich zu groß und sollte verkleinert werden
  • b) Der Abstand ist exakt richtig
  • c) Der Abstand lässt sich ohne die Nachlaufzeit nicht beurteilen
  • d) Der vorhandene Abstand reicht nicht aus, denn erforderlich sind rund 698 mm

Richtig: d)

T = 0,030 + 0,250 = 0,280 s; erforderlich S = 1600 · 0,280 + 250 = 698 mm. Vorhanden sind nur 650 mm — zu wenig (d). Er ist also nicht zu groß (a) und nicht exakt richtig (b); die Nachlaufzeit ist hier gegeben, die Beurteilung ist möglich (c).

Wofür steht der Zuschlag C in der Formel S = K · T + C?

  • a) Für die Reaktionszeit des Sicherheitsschaltgeräts
  • b) Für die mögliche Eindringtiefe der Hand, bevor sie erfasst wird
  • c) Für die maximale Geschwindigkeit der Maschine
  • d) Für die Synchronzeit der beiden Taster

Richtig: b)

C ist ein Sicherheitsaufschlag, der die mögliche Eindringtiefe der Hand berücksichtigt und von der baulichen Anordnung abhängt — bei offenen Tastern 250 mm, bei kapselnder Bauform bis auf 0 mm reduzierbar (b). Die Steuerungs-Reaktionszeit steckt in t1 und damit in T (a), die Maschinengeschwindigkeit ist nicht Teil der Formel (c) und die Synchronzeit betrifft die Gleichzeitigkeitsbedingung, nicht den Abstand (d).

Welche bauliche Maßnahme wirkt einer Umgehung der Zweihandsteuerung am direktesten entgegen?

  • a) Eine höhere Maschinengeschwindigkeit
  • b) Ein längeres Synchronzeitfenster
  • c) Ein kleinerer Sicherheitsabstand zur Gefahrstelle
  • d) Ein größerer Abstand der beiden Taster zueinander, sodass sie nicht mit einer Hand erreichbar sind

Richtig: d)

Liegen die Taster so weit auseinander, dass eine Hand sie nicht beide erreicht, ist das einhändige Auslösen baulich ausgeschlossen (d). Eine höhere Geschwindigkeit (a) erhöht eher die Gefahr; ein längeres Synchronfenster (b) schwächt die Bedingung; ein kleinerer Abstand zur Gefahrstelle (c) verschlechtert den Schutz.

Abschlusstest

Aufgabe 1: Eine Zweihandsteuerung an einer Presse: Ansprechzeit des Sicherheitsschaltgeräts 25 ms, Nachlaufzeit der Maschine 275 ms. Gerechnet wird mit K = 1600 mm/s und C = 250 mm.

Gegeben: t1 = 0,025 s; t2 = 0,275 s; K = 1600 mm/s; C = 250 mm

Gesucht: Sicherheitsabstand S in mm

Lösungsweg:

T = 0,025 + 0,275 = 0,300 s; S = 1600 · 0,300 + 250 = 480 + 250

Ergebnis: S = 730 mm

Aufgabe 2: Für einen Arbeitsplatz ist baulich maximal ein Abstand von 550 mm möglich. K = 1600 mm/s, C = 250 mm. Welche Gesamt-Nachlaufzeit darf das System höchstens haben?

Gegeben: S = 550 mm; K = 1600 mm/s; C = 250 mm

Gesucht: maximale Gesamt-Nachlaufzeit T in s

Lösungsweg:

550 = 1600 · T + 250 → 1600 · T = 300 → T = 300 / 1600

Ergebnis: T = 0,1875 s ≈ 0,188 s

Aufgabe 3: An einer Steuerung mit t1 = 0,020 s wird die Maschinen-Nachlaufzeit durch eine neue Bremse von 0,300 s auf 0,180 s gesenkt. Um wie viel verringert sich der erforderliche Sicherheitsabstand? (K = 1600 mm/s, C = 250 mm)

Gegeben: Δt2 = 0,300 − 0,180 = 0,120 s; K = 1600 mm/s

Gesucht: Änderung des Sicherheitsabstands ΔS in mm

Lösungsweg:

ΔS = K · Δt2 = 1600 · 0,120

Ergebnis: ΔS = 192 mm (der Abstand verringert sich um 192 mm)

Aufgabe 4: Eine Zweihandsteuerung ist mit 800 mm Abstand aufgebaut. Gesamt-Nachlaufzeit 0,300 s, K = 1600 mm/s, C = 250 mm. Wie groß ist die Reserve gegenüber dem erforderlichen Abstand?

Gegeben: S_vorhanden = 800 mm; T = 0,300 s; K = 1600 mm/s; C = 250 mm

Gesucht: Reserve in mm

Lösungsweg:

S_erf = 1600 · 0,300 + 250 = 730 mm; Reserve = 800 − 730

Ergebnis: Reserve = 70 mm

Welcher Betriebszustand ist der typische Anwendungsfall für einen Zustimmtaster?

  • a) Der Einricht- bzw. Sonderbetrieb bei reduzierter Geschwindigkeit
  • b) Der vollautomatische Dauerbetrieb
  • c) Der stillgesetzte Zustand bei Wartung
  • d) Der Not-Halt-Fall

Richtig: a)

Der Zustimmtaster gibt im Einricht-/Sonderbetrieb bei reduzierter Geschwindigkeit eine Bewegung frei (a). Im Automatikbetrieb (b) braucht es ihn nicht, im stillgesetzten Zustand (c) bewegt sich nichts, und der Not-Halt (d) ist eine eigene, unabhängige Funktion.

Welche der drei Stellungen eines Zustimmtasters gibt die Bewegung frei?

  • a) Stellung 2 (gehalten)
  • b) Stellung 1 (losgelassen)
  • c) Stellung 3 (durchgedrückt)
  • d) Keine der Stellungen

Richtig: a)

Nur die mittlere, bewusst gehaltene Stellung 2 gibt frei (a). Stellung 1 (b) und Stellung 3 (c) führen beide zum sicheren Aus-Zustand.

Ein Bediener kehrt aus der Panikstellung 3 in die mittlere Stellung 2 zurück. Was muss er tun, um wieder eine Zustimmung zu erreichen?

  • a) Den Taster vollständig bis Stellung 1 loslassen und dann neu auf Stellung 2 bringen
  • b) Nichts, Stellung 2 gibt sofort wieder frei
  • c) Den Taster noch fester durchdrücken
  • d) Die Maschine komplett neu starten

Richtig: a)

Die direkte Rückkehr von 3 nach 2 gibt nicht frei; erst vollständiges Loslassen bis Stellung 1 und erneutes Drücken ermöglichen eine neue Zustimmung (a). Sofortige Freigabe (b) widerspräche der Schutzlogik, festeres Durchdrücken (c) führt wieder in Stellung 3, und ein kompletter Neustart (d) ist nicht nötig.

Welche Funktionsbedingung der Zweihandsteuerung verhindert, dass ein dauerhaft festgeklemmter Taster ausreicht?

  • a) Das ständige Halten allein
  • b) Die Gleichzeitigkeitsbedingung von höchstens 0,5 s
  • c) Der Sicherheitsabstand
  • d) Die Synchronisierung mit dem Not-Halt

Richtig: b)

Wäre ein Taster festgeklemmt, würde die Gleichzeitigkeitsbedingung verletzt, sobald der zweite später betätigt wird — der Vorgang startet nicht (b). Das Halten allein (a) erkennt das Festklemmen nicht, der Abstand (c) betrifft die Anordnung, und eine Not-Halt-Synchronisierung (d) existiert in dieser Form nicht.

Zwei baugleiche Zweihandpulte werden an zwei Maschinen mit unterschiedlicher Nachlaufzeit eingesetzt. Was folgt daraus für den Sicherheitsabstand?

  • a) Beide brauchen denselben Abstand, weil die Pulte gleich sind
  • b) Die Maschine mit der längeren Nachlaufzeit braucht einen größeren Abstand
  • c) Die Maschine mit der kürzeren Nachlaufzeit braucht einen größeren Abstand
  • d) Der Abstand hängt nur vom Pult ab, nicht von der Maschine

Richtig: b)

Der Abstand wächst mit T = t1 + t2; bei längerer Maschinen-Nachlaufzeit t2 steigt T und damit S (b). Gleiche Pulte allein bestimmen den Abstand nicht (a, d), und die kürzere Nachlaufzeit verlangt gerade weniger Abstand (c).

Eine Zweihandsteuerung gibt den Pressenhub frei. Während des Schließens lässt der Bediener einen der beiden Taster los. Was muss geschehen?

  • a) Der Hub läuft bis zum unteren Umkehrpunkt durch
  • b) Die gefährliche Bewegung wird gestoppt
  • c) Der Hub läuft mit halber Geschwindigkeit weiter
  • d) Es passiert nichts, solange ein Taster noch gedrückt ist

Richtig: b)

Die Bewegung läuft nur, solange beide Taster gehalten werden — Loslassen eines Tasters stoppt sie (b). Ein Durchlaufen (a), halbe Geschwindigkeit (c) oder Weiterlaufen mit einem Taster (d) würden den Schutzzweck aufheben.

Welche Norm regelt die Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten und liefert damit die Basis für den Sicherheitsabstand?

  • a) ÖNORM EN ISO 13851
  • b) ÖNORM EN ISO 12100
  • c) ÖNORM EN ISO 13855
  • d) ÖNORM EN ISO 13849

Richtig: c)

Die Anordnung im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten und die Abstandsberechnung liefert die ÖNORM EN ISO 13855 (c). Die 13851 regelt die Gestaltung der Zweihandschaltung selbst (a), die 12100 die Risikobeurteilung (b) und die 13849 die funktionale Sicherheit der Steuerung (d).

Warum ist es falsch, eine Zweihandsteuerung als vollständigen Ersatz für eine trennende Schutzeinrichtung zu sehen?

  • a) Weil sie teurer ist als ein Lichtgitter
  • b) Weil sie nur im Automatikbetrieb funktioniert
  • c) Weil sie nur den Bediener selbst schützt, nicht aber andere Personen im Gefahrbereich
  • d) Weil sie keine sicherheitsgerichtete Auswertung erlaubt

Richtig: c)

Die Zweihandsteuerung binde die Hände des Bedieners — wer daneben steht oder von der anderen Seite eingreift, ist nicht geschützt (c). Daher braucht es je nach Risiko zusätzliche Maßnahmen. Der Preis (a) ist kein Sicherheitsargument, sie wirkt gerade nicht im Automatikbetrieb (b), und eine sicherheitsgerichtete Auswertung ist sehr wohl möglich und üblich (d).

Ein Zustimmtaster wird über ein Sicherheitsschaltgerät zweikanalig ausgewertet. Welchen Zweck hat diese Art der Auswertung?

  • a) Sie erhöht die Bewegungsgeschwindigkeit der Maschine
  • b) Sie ersetzt die Panikstellung
  • c) Sie sorgt dafür, dass ein einzelner Fehler nicht zum Verlust der Schutzfunktion führt
  • d) Sie macht den Zuschlag C überflüssig

Richtig: c)

Eine zweikanalige, sicherheitsgerichtete Auswertung deckt Einzelfehler auf, sodass die Schutzfunktion erhalten bleibt (c). Mit der Geschwindigkeit (a) hat sie nichts zu tun, sie ersetzt nicht die mechanische Panikstellung (b) und der Zuschlag C gehört zur Abstandsberechnung der Zweihandsteuerung, nicht zur Auswertung (d).

Für eine Zweihandsteuerung wird mit K = 1600 mm/s, T = 0,250 s und C = 250 mm gerechnet. Welcher Sicherheitsabstand ergibt sich?

  • a) 400 mm
  • b) 250 mm
  • c) 1600 mm
  • d) 650 mm

Richtig: d)

S = 1600 · 0,250 + 250 = 400 + 250 = 650 mm (d). 400 mm wäre nur der geschwindigkeitsabhängige Anteil ohne Zuschlag (a), 250 mm nur der Zuschlag (b), und 1600 mm ist die Annäherungsgeschwindigkeit, kein Abstand (c).

Welche Aussage zum Verhältnis von Zustimmtaster und Zweihandsteuerung trifft zu?

  • a) Beide erzwingen, dass beide Hände gebunden sind
  • b) Beide sind trennende Schutzeinrichtungen
  • c) Der Zustimmtaster benötigt zwingend einen Sicherheitsabstand nach ÖNORM EN ISO 13855
  • d) Der Zustimmtaster gibt im Sonderbetrieb eine Bewegung frei, die Zweihandsteuerung hält beide Hände während des gefährlichen Vorgangs aus dem Gefahrbereich

Richtig: d)

Der Zustimmtaster gibt eine Bewegung im Sonderbetrieb frei (eine Hand genügt), die Zweihandsteuerung binde bewusst beide Hände (d). Nur die Zweihandsteuerung erzwingt zwei Hände (a falsch), beide sind nicht-trennend (b falsch), und die Abstandsberechnung nach 13855 betrifft primär die Zweihandsteuerung, nicht zwingend den Zustimmtaster (c falsch).

Glossar

Zustimmtaster (Zustimmungsschalter)
handgebundenes Bedienteil mit drei Stellungen, das im Einricht- und Sonderbetrieb eine Bewegung nur freigibt, solange es bewusst in der mittleren Stellung gehalten wird.
3-Stellungs-Funktion
Schaltverhalten des Zustimmtusters mit Stellung 1 (losgelassen, aus), Stellung 2 (gehalten, Zustimmung) und Stellung 3 (durchgedrückt, Panik, aus).
Panikstellung
die durchgedrückte Stellung 3 des Zustimmtasters; bildet die Schreckreaktion ab und führt zum sicheren Aus-Zustand.
Zweihandsteuerung
Bedieneinrichtung, die einen gefährlichen Vorgang nur freigibt, solange beide Hände gleichzeitig je einen Taster betätigen, und so beide Hände aus dem Gefahrenbereich bindet.
Gleichzeitigkeitsbedingung
Forderung, dass beide Taster einer Zweihandsteuerung innerhalb von höchstens 0,5 Sekunden betätigt werden, um einhändiges Auslösen zu verhindern.
Gesamt-Nachlaufzeit
die Zeit vom Auslösen des Stoppbefehls bis zum Stillstand der gefährlichen Bewegung; Summe aus Ansprechzeit der Auswertung und Nachlaufzeit der Maschine.
Annäherungsgeschwindigkeit
angenommener Wert für die Geschwindigkeit der Hand zur Gefahrstelle; für die Hand-/Arm-Annäherung üblicherweise 1600 mm/s.
Sicherheitsabstand
Mindestabstand einer Schutzeinrichtung zur Gefahrstelle, berechnet aus Annäherungsgeschwindigkeit, Gesamt-Nachlaufzeit und einem Zuschlag.

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