Erst- und Wiederholungsprüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8101
Eine neue elektrische Anlage sieht fertig aus, sobald alles verdrahtet und verschraubt ist. Sicher ist sie damit aber noch nicht. Ob der Schutzleiter wirklich überall durchverbunden ist, ob die Isolierung hält und ob im Fehlerfall rechtzeitig abgeschaltet wird, sieht man der Anlage von außen nicht an. Genau dafür gibt es die Prüfung: den nachvollziehbaren, dokumentierten Nachweis, dass eine Anlage sicher betrieben werden kann — bevor jemand sie das erste Mal einschaltet und immer wieder, solange sie in Betrieb ist.
In Österreich ist die zentrale Norm dafür die ÖVE/ÖNORM E 8101. Sie regelt das Errichten von elektrischen Niederspannungsanlagen und legt fest, wie diese Anlagen vor der Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen zu prüfen sind. Dieser Beitrag zeigt, was bei einer Erstprüfung und bei einer wiederkehrenden Prüfung geschieht, in welcher Reihenfolge man vorgeht und wie das Ergebnis festgehalten wird.
Vorwissen
- Schutz bei indirektem Berühren und Abschaltbedingung
- Isolationsmessung
- FI-Schutzschalter (RCD)
Lernziele
Nach diesem Beitrag kannst du:
- erklären, warum elektrische Anlagen geprüft werden müssen und welche Rolle die ÖVE/ÖNORM E 8101 dabei spielt
- die drei Prüfschritte Besichtigen, Erproben und Messen unterscheiden und in die richtige Reihenfolge bringen
- die wichtigsten Messungen einer Anlagenprüfung benennen und deren Zweck zuordnen
- Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung voneinander abgrenzen
- nachvollziehen, was ein vollständiges Prüfprotokoll enthalten muss und welche Bedeutung der Befund hat
1. Warum geprüft wird und was die E 8101 regelt
Strom ist nicht sichtbar. Ein Fehler in einer Anlage — ein gelöster Schutzleiter, eine beschädigte Isolierung, ein falsch dimensionierter Schutzschalter — fällt im Normalbetrieb oft gar nicht auf. Gefährlich wird er erst im Fehlerfall, und dann muss alles stimmen: Die Schutzmaßnahme muss greifen, bevor ein Mensch zu Schaden kommt. Die Prüfung ist der Weg, dieses „muss stimmen“ vorab nachzuweisen, statt sich darauf zu verlassen.
Eine elektrische Anlage ist dabei die Gesamtheit aller fest verbundenen Betriebsmittel, die zusammen einen Zweck erfüllen — von der Zuleitung über die Verteiler bis zu den fest angeschlossenen Verbrauchern und Steckdosen. Genau für solche ortsfesten Anlagen gilt die ÖVE/ÖNORM E 8101.
Die Norm verfolgt zwei Schutzziele. Der Personenschutz soll verhindern, dass Menschen durch elektrischen Strom verletzt werden. Der Sachschutz soll Brände und Schäden an der Anlage selbst vermeiden. Beides hängt zusammen: Eine Anlage, die im Fehlerfall sicher abschaltet, schützt Personen und begrenzt zugleich den Schaden.
Rechtlich steht hinter der Prüfpflicht in Österreich das Elektrotechnikgesetz (ETG) mit der zugehörigen Elektrotechnikverordnung (ETV). Über diese Vorschriften werden die einschlägigen ÖVE/ÖNORM-Regeln — darunter die E 8101 — für verbindlich erklärt. Wer eine Anlage errichtet, ist also nicht nur einer technischen Empfehlung, sondern einer rechtlichen Anforderung unterworfen.
Prüfen darf nicht jeder. Die Durchführung verlangt eine Elektrofachkraft (EFK) — eine Person mit einschlägiger elektrotechnischer Ausbildung, die zusätzlich über Kenntnisse und Erfahrung im Prüfwesen verfügt. Das ist mehr als nur „Strom verstehen“: Es geht darum, Messergebnisse richtig zu bewerten, Gefahren zu erkennen und die Verantwortung für das Urteil „sicher“ oder „nicht sicher“ zu tragen. Dieses Urteil hat im Schadensfall handfeste haftungsrechtliche Bedeutung.
Man unterscheidet zwei Anlässe. Die Erstprüfung findet statt, bevor eine neu errichtet oder wesentlich geänderte Anlage in Betrieb geht. Die wiederkehrende Prüfung wird in regelmäßigen Abständen an bestehenden Anlagen durchgeführt, um zu kontrollieren, dass die Sicherheit über die Nutzungsdauer erhalten bleibt. Beide folgen derselben Grundsystematik, unterscheiden sich aber im Umfang — dazu später mehr.
Eine Elektrofachkraft hat eine neue Verteilung fertig verdrahtet und alle Klemmen kontrolliert. Worin liegt der entscheidende Unterschied zwischen dieser Sichtkontrolle und einer normgerechten Erstprüfung nach E 8101?
- a) Es gibt keinen Unterschied, eine sorgfältige Sichtkontrolle ersetzt die Prüfung
- b) Die Erstprüfung darf im Gegensatz zur Sichtkontrolle auch von angelernten Personen erfolgen
- c) Die Erstprüfung umfasst zusätzlich Erproben und messtechnischen Nachweis und wird dokumentiert
- d) Die Sichtkontrolle ist rechtlich verbindlich, die Erstprüfung nur eine Empfehlung
Richtig: c)
Richtig ist Antwort c: Die Sichtkontrolle ist nur ein Teil der Prüfung — eine vollständige Erstprüfung verlangt zusätzlich das Erproben der Schutzeinrichtungen, den messtechnischen Nachweis und ein dokumentiertes Ergebnis. Dass Sichtkontrolle und Prüfung dasselbe seien, unterschätzt den Umfang; dass angelernte Personen prüfen dürften, ist falsch, weil die Prüfung eine erfahrene Elektrofachkraft verlangt; und die Prüfung ist über ETG/ETV sehr wohl verbindlich.
Über welche Vorschriften wird die ÖVE/ÖNORM E 8101 in Österreich rechtlich verbindlich?
- a) Über das Elektrotechnikgesetz (ETG) und die Elektrotechnikverordnung (ETV)
- b) Ausschließlich über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- c) Über die deutsche Betriebssicherheitsverordnung
- d) Die Norm ist eine reine Empfehlung ohne rechtliche Grundlage
Richtig: a)
Richtig ist Antwort a: In Österreich erklären ETG und ETV die einschlägigen ÖVE/ÖNORM-Regeln für verbindlich. Die Maschinenrichtlinie betrifft das Inverkehrbringen von Maschinen, nicht die Anlagenprüfung; die deutsche Betriebssicherheitsverordnung gilt in Österreich nicht; und rechtlich folgenlos ist die Norm keineswegs.
2. Die drei Säulen: Besichtigen, Erproben, Messen
Jede Prüfung nach E 8101 steht auf drei Beinen. Diese drei Schritte bauen aufeinander auf und werden in einer festen Reihenfolge durchlaufen — nicht aus Förmlichkeit, sondern weil die Reihenfolge selbst ein Sicherheitsprinzip is.
Der erste Schritt ist das Besichtigen – die visuelle Kontrolle der spannungsfreien Anlage, noch bevor zugeschaltet wird. Hier wird die spannungsfreie Anlage mit dem Auge geprüft, bevor überhaupt zugeschaltet wird. Kontrolliert wird zum Beispiel, ob die richtigen Betriebsmittel für die Umgebung ausgewählt wurden, ob die Schutzart passt, ob Leiter korrekt gekennzeichnet sind, ob Schutzleiterverbindungen vorhanden und fachgerecht ausgeführt sind und ob Schutzeinrichtungen richtig ausgewählt und eingestellt wurden. Das Besichtigen steht bewusst am Anfang: Einen offensichtlichen Fehler — eine fehlende Abdeckung, einen vertauschten Anschluss — soll man erkennen, solange die Anlage noch spannungsfrei ist, nicht erst durch eine Fehlauslösung unter Spannung.
Der zweite Schritt ist das Erproben. Dabei wird die Funktion von Schutz- und Schaltgeräten überprüft, indem man sie tatsächlich betätigt oder auslöst. Der Test der Auslösung eines FI-Schutzschalters über die Prüftaste gehört ebenso dazu wie die Kontrolle, ob Verriegelungen und Schaltfolgen funktionieren. Erproben heißt: Es wird nicht nur gemessen, ob etwas vorhanden ist, sondern ob es im Ernstfall auch wirklich tut, was es soll.
Der dritte Schritt ist das Messen. Mit geeigneten Messgeräten wird zahlenmäßig nachgewiesen, dass Grenzwerte eingehalten werden — etwa beim Isolationswiderstand oder bei der Schleifenimpedanz. Das Messen liefert die belegbaren Werte, die später ins Protokoll wandern. Es ist der Schritt, der ein subjektives „sieht gut aus“ in einen objektiven Nachweis verwandelt.
Wichtig ist das Zusammenspiel: Besichtigen und Erproben fangen Fehler ab, die eine Messung gar nicht erkennen würde — etwa eine zwar elektrisch funktionierende, aber mechanisch falsch montierte Komponente. Die Messung wiederum belegt Eigenschaften, die das Auge nicht sieht. Erst alle drei zusammen ergeben eine vollständige Prüfung.
In welcher Reihenfolge werden die drei Prüfschritte nach E 8101 sinnvoll durchgeführt, und warum steht einer davon am Anfang?
- a) Messen, Erproben, Besichtigen — weil die Messwerte die Grundlage bilden
- b) Erproben, Messen, Besichtigen — weil die Funktion zuerst feststehen muss
- c) Die Reihenfolge ist beliebig, alle drei sind gleichwertig
- d) Besichtigen, Erproben, Messen — weil offensichtliche Fehler im spannungsfreien Zustand erkannt werden sollen
Richtig: d)
Richtig ist Antwort d: Besichtigen steht am Anfang, weil grobe Fehler erkannt werden sollen, solange die Anlage spannungsfrei ist — bevor zugeschaltet, erprobt und gemessen wird. Die anderen Reihenfolgen kehren dieses Sicherheitsprinzip um, und dass die Reihenfolge egal sei, widerspricht dem Schutzgedanken.
Eine Komponente ist elektrisch einwandfrei angeschlossen, aber mechanisch falsch montiert, sodass eine Abdeckung nicht schließt. Durch welchen Prüfschritt wird dieser Mangel am ehesten entdeckt?
- a) Durch die Isolationsmessung
- b) Durch das Besichtigen
- c) Durch die Schleifenimpedanzmessung
- d) Durch gar keinen Prüfschritt, mechanische Mängel sind nicht Teil der Prüfung
Richtig: b)
Richtig ist Antwort b: Ein mechanischer Montagefehler ist elektrisch unauffällig und wird von keiner Messung erfasst — er fällt beim Besichtigen auf. Isolations- und Schleifenimpedanzmessung greifen hier nicht, und dass mechanische Mängel gar nicht zur Prüfung gehörten, ist falsch.
3. Die Messungen bei der Prüfung im Überblick
Die messtechnische Säule besteht aus mehreren Einzelmessungen, die in einer sinnvollen Reihenfolge ablaufen. Die Reihenfolge ist nicht zufällig: Sie geht vom spannungsfreien zum spannungsführenden Zustand und prüft Grundlegendes vor Aufbauendem. Die einzelnen Messverfahren werden in eigenen Beiträgen vertieft — hier geht es um den Überblick und das Zusammenspiel.
Durchgängigkeit des Schutzleiters. Zuerst wird im spannungsfreien Zustand geprüft, ob der Schutzleiter und der Potentialausgleich tatsächlich überall niederohmig durchverbunden sind. Ein unterbrochener Schutzleiter ist einer der gefährlichsten Fehler überhaupt, weil im Fehlerfall das Gehäuse unter Spannung stehen kann, ohne dass eine Schutzeinrichtung das bemerkt.
Isolationswiderstand. Ebenfalls spannungsfrei wird mit einer erhöhten Gleichspannung gemessen, wie gut die Isolierung zwischen den Leitern und gegen den Schutzleiter ist. Für Niederspannungsstromkreise gilt üblicherweise ein Mindestwert in der Größenordnung von 1 MΩ (gemessen mit 500 V bei Anlagen bis 500 V Nennspannung). Ein zu niedriger Wert deutet auf Feuchtigkeit, Beschädigung oder Alterung der Isolierung hin. Details dazu im eigenen Beitrag zur Isolationsmessung.
Wirksamkeit der Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren / Schleifenimpedanz. Jetzt — unter Spannung — wird nachgewiesen, dass im Fehlerfall rechtzeitig abgeschaltet wird. Dazu wird die Schleifenimpedanz – der gesamte Widerstand der Fehlerschleife – gemessen. Aus ihr lässt sich der zu erwartende Fehlerstrom abschätzen und mit dem Strom vergleichen, bei dem die vorgeschaltete Schutzeinrichtung innerhalb der geforderten Zeit auslöst. Ob dabei ein TN- oder ein TT-System vorliegt, ändert die zugrunde liegende Bewertung erheblich, weil sich die Fehlerschleife und die zulässigen Bedingungen unterscheiden — die Netzsysteme werden in einem eigenen Beitrag behandelt.
RCD-Prüfung. Wo ein FI-Schutzschalter eingesetzt ist, wird seine Auslösung geprüft: dass er beim Bemessungsfehlerstrom innerhalb der zulässigen Zeit auslöst und die Auslösung über die Prüftaste funktioniert. Auch hierzu gibt es einen eigenen Beitrag.
Drehfeldrichtung. Bei Drehstromanschlüssen wird kontrolliert, dass das Drehfeld rechtsdrehend ist, damit angeschlossene Motoren in der erwarteten Richtung laufen.
I_F = U_0 / Z_s
- I_F … zu erwartender Fehlerstrom in A
- U_0 …. Nennspannung Außenleiter gegen Erde in V
- Z_s …. gemessene Schleifenimpedanz in Ohm
I_F >= I_a
- I_F … zu erwartender Fehlerstrom in A
- I_a … Auslösestrom der Schutzeinrichtung in der geforderten Abschaltzeit in A
Gelöstes Beispiel
An einem Endstromkreis wird eine Schleifenimpedanz von 0,8 Ω gemessen. Der Stromkreis ist mit einem Leitungsschutzschalter geschützt, der für eine sichere Abschaltung in der geforderten Zeit einen Strom von 160 A benötigt. Die Nennspannung gegen Erde beträgt 230 V. Ist die Abschaltbedingung erfüllt?
Gegeben: U_0 = 230 V; Z_s = 0,8 Ω; I_a = 160 A
Gesucht: zu erwartender Fehlerstrom I_F in A und Bewertung
Lösungsweg:
- Fehlerstrom berechnen: I_F = U_0 / Z_s = 230 V / 0,8 Ω = 287,5 A
- mit Auslösestrom vergleichen: I_F = 287,5 A ; I_a = 160 A -> 287,5 A ≥ 160 A → Bedingung erfüllt
Ergebnis: Der zu erwartende Fehlerstrom beträgt 287,5 A und liegt über dem nötigen Auslösestrom. Die Abschaltbedingung ist erfüllt.
Übungen
Eine Schleifenimpedanz von 1,0 Ω wird gemessen, U_0 = 230 V. Wie groß ist der zu erwartende Fehlerstrom?
I_F = 230 / 1,0 = 230 A.
Ein Stromkreis benötigt zur sichere Abschaltung 200 A. Gemessen werden Z_s = 0,9 Ω bei U_0 = 230 V. Ist die Abschaltbedingung erfüllt?
I_F = 230 / 0,9 = 255,6 A. Da 255,6 A ≥ 200 A, ist die Bedingung erfüllt.
Bei U_0 = 230 V wird ein zu erwartender Fehlerstrom von 460 A gefordert wäre erst ab welchem maximalen Z_s erreichbar?
Z_s = U_0 / I_F = 230 / 460 = 0,5 Ω. Die Schleifenimpedanz darf höchstens 0,5 Ω betragen.
Eine Messung ergibt Z_s = 1,5 Ω bei U_0 = 230 V. Der vorgeschaltete Schutzschalter braucht 200 A zur Abschaltung in der geforderten Zeit. Bewerte das Ergebnis.
I_F = 230 / 1,5 = 153,3 A. Da 153,3 A < 200 A, ist die Abschaltbedingung nicht erfüllt — die Schleifenimpedanz ist zu hoch.
An einer Anlage mit U_0 = 230 V soll ein Schutzschalter eingesetzt werden, der 320 A zur Abschaltung benötigt. Die gemessene Schleifenimpedanz beträgt 0,6 Ω. Wie groß ist die Reserve zwischen erwartetem Fehlerstrom und nötigen Auslösestrom, und genügt sie?
I_F = 230 / 0,6 = 383,3 A. Reserve = 383,3 − 320 = 63,3 A. Die Reserve ist positiv, die Bedingung ist mit etwas Spielraum erfüllt.
An einem Stromkreis mit U_0 = 230 V wird eine Schleifenimpedanz von 2,0 Ω gemessen. Die Schutzeinrichtung benötigt 150 A zur Abschaltung in der geforderten Zeit. Welche Aussage ist korrekt?
- a) Der erwartete Fehlerstrom beträgt 115 A und liegt unter dem Auslösestrom — Bedingung nicht erfüllt
- b) Die Bedingung ist erfüllt, weil die Impedanz niedrig ist
- c) Die Impedanz spielt für die Abschaltung keine Rolle
- d) Der erwartete Fehlerstrom beträgt 300 A und die Bedingung ist erfüllt
Richtig: a)
Richtig ist Antwort a: I_F = 230 / 2,0 = 115 A. Das liegt unter den geforderten 150 A, die Abschaltbedingung ist nicht erfüllt. Eine Impedanz von 2,0 Ω ist hier eben nicht niedrig genug; dass die Impedanz keine Rolle spiele, ist physikalisch falsch; und der Wert von 300 A ist falsch gerechnet.
Warum wird die Durchgängigkeit des Schutzleiters vor der Schleifenimpedanzmessung geprüft?
- a) Weil die Schutzleiterprüfung unter Spannung erfolgt und gefährlicher ist
- b) Weil die Schleifenimpedanzmessung den Schutzleiter beschädigen würde
- c) Die Reihenfolge der Messungen ist frei wählbar
- d) Weil ein unterbrochener Schutzleiter ein grundlegender Fehler ist, der spannungsfrei erkannt werden soll, bevor unter Spannung gemessen wird
Richtig: d)
Richtig ist Antwort d: Die Schutzleiter-Durchgängigkeit ist ein grundlegender Sicherheitsnachweis im spannungsfreien Zustand und steht deshalb vor den Messungen unter Spannung. Die Schutzleiterprüfung erfolgt gerade nicht unter Spannung, beschädigt nichts, und die Reihenfolge ist bewusst gewählt, nicht frei.
Wovon hängt die Bewertung der Abschaltbedingung wesentlich ab, sodass dieselbe gemessene Schleifenimpedanz unterschiedlich beurteilt werden kann?
- a) Von der Außentemperatur am Prüftag
- b) Ausschließlich von der Kabelfarbe
- c) Vom vorliegenden Netzsystem, etwa TN oder TT
- d) Von der Tageszeit der Messung
Richtig: c)
Richtig ist Antwort c: Die Fehlerschleife und die zulässigen Bedingungen unterscheiden sich je nach Netzsystem, weshalb dieselbe Impedanz im TN- und TT-System verschieden bewertet wird. Außentemperatur, Kabelfarbe und Tageszeit haben keinen sachlichen Bezug zur Abschaltbedingung.
4. Wiederkehrende Prüfung: Fristen, Umfang, Besonderheiten
Mit der Erstprüfung ist es nicht getan. Eine Anlage altert, wird umgebaut, beansprucht und manchmal beschädigt. Die wiederkehrende Prüfung kontrolliert in regelmäßigen Abständen, dass die Sicherheit über die Nutzungsdauer erhalten bleibt.
Im Ablauf folgt sie derselben Systematik wie die Erstprüfung — Besichtigen, Erproben, Messen — der Umfang ist aber risikoorientiert und an die bestehende Anlage angepasst. Vieles, was bei der Errichtung erstmals nachzuweisen war, wird jetzt auf Veränderung und Verschlechterung hin kontrolliert. Besonderes Augenmerk gilt sichtbaren Vorschäden, Spuren von Überlastung oder Feuchtigkeit und allen Stellen, an denen sich seit der letzten Prüfung etwas geändert hat. Eine Nutzungsänderung — etwa wenn ein trockener Lagerraum zur feuchten Waschküche wird — kann dazu führen, dass früher passende Betriebsmittel den neuen Umgebungsbedingungen nicht mehr genügen.
Die Prüffristen richten sich nach Art und Umgebung der Anlage. Anlagen in trockenen Büro- oder Wohnbereichen werden seltener geprüft als Anlagen in feuchten, staubigen oder mechanisch beanspruchten Umgebungen, etwa in Werkstätten, landwirtschaftlichen Betrieben oder auf Baustellen. Maßgeblich sind die in Österreich geltenden Vorgaben aus dem Bereich von ETV und der einschlägigen Elektroschutz-Bestimmungen; die konkreten Intervalle ergeben sich aus diesen Vorschriften und der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Anlage. Im Zweifel gilt: lieber häufiger als zu selten, und nach jedem Ereignis, das die Sicherheit beeinträchtigt haben könnte, ohnehin außerplanmäßig.
Eine wichtige Abgrenzung zum Schluss: Die E 8101 betrifft ortsfeste Anlagen. Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel — also angeschlossener Geräte wie Verlängerungen, Handwerkzeuge oder Bürogeräte — fällt in Österreich unter eine eigene Normenreihe (ÖVE/ÖNORM E 8701) und wird hier nicht behandelt. Anlagenprüfung und Geräteprüfung sind zwei verschiedene Welten, auch wenn sie im Alltag oft nebeneinander vorkommen.
Zwei Anlagen befinden sich im selben Gebäude: eine in einem trockenen Bürobereich, eine in einer feuchten Werkstatt mit mechanisch beanspruchten Leitungen. Was gilt für die wiederkehrende Prüfung?
- a) Beide werden im exakt gleichen Intervall geprüft, weil sie im selben Gebäude sind
- b) Die Werkstattanlage wird tendenziell in kürzeren Intervallen geprüft, weil Belastung und Risiko höher sind
- c) Die Bürobereiche müssen häufiger geprüft werden als die Werkstatt
- d) Wiederkehrende Prüfungen sind nur bei Neuanlagen nötig
Richtig: b)
Richtig ist Antwort b: Die Prüffrist richtet sich nach Art und Umgebung; höhere Belastung und höheres Risiko führen zu kürzeren Intervallen, hier also bei der Werkstatt. Dass das Gebäude allein das Intervall bestimmt, ignoriert die Umgebung; das Risiko bei Büros höher anzusetzen, kehrt es um; und wiederkehrende Prüfungen betreffen nicht nur Neuanlagen.
Ein bisher trockener Lagerraum wird künftig als Nassbereich genutzt. Welche Konsequenz hat das für die Anlagensicherheit?
- a) Keine, solange die Anlage einmal geprüft wurde
- b) Die Anlage wird durch die feuchtere Umgebung automatisch sicherer
- c) Nutzungsänderungen sind für die Prüfung irrelevant
- d) Eine Nutzungsänderung kann dazu führen, dass bisher passende Betriebsmittel den neuen Umgebungsbedingungen nicht mehr genügen
Richtig: d)
Richtig ist Antwort d: Ändert sich die Nutzung hin zu feuchteren Bedingungen, kann die ursprünglich passende Auswahl der Betriebsmittel unzureichend werden — das ist prüfrelevant. Dass eine einmalige Prüfung genüge oder Nutzungsänderungen irrelevant seien, verkennt deren Bedeutung; und sicherer wird die Anlage durch Feuchtigkeit gewiss nicht.
Eine Elektrofachkraft soll eine Bohrmaschine und eine Mehrfachsteckdose auf Sicherheit prüfen. Fällt das unter die E 8101?
- a) Ja, die E 8101 deckt alle elektrischen Betriebsmittel ab
- b) Ja, sofern die Geräte an eine ortsfeste Anlage angeschlossen sind
- c) Nein, die Prüfung ortsveränderlicher Geräte fällt unter eine eigene Normenreihe (E 8701)
- d) Das ist gar nicht prüfpflichtig
Richtig: c)
Richtig ist Antwort c: Bohrmaschine und Mehrfachsteckdose are ortsveränderliche Betriebsmittel; ihre Prüfung gehört zur Geräteprüfung nach E 8701, nicht zur Anlagenprüfung nach E 8101. Die E 8101 deckt sie nicht ab, der Anschluss an eine ortsfeste Anlage ändert das nicht, und prüfpflichtig sind sie sehr wohl — nur nach anderer Norm.
5. Dokumentation: Prüfprotokoll und Befund
Eine Prüfung, die nicht dokumentiert ist, hat im Streitfall praktisch nie stattgefunden. Deshalb endet jede Prüfung mit einem schriftlichen Nachweis — dem Prüfprotokoll und dem darauf aufbauenden Befund.
Das Prüfprotokoll hält die nackten Fakten fest. Dazu gehören die Anlagendaten (was wurde wo geprüft), die durchgeführten Messungen mit ihren Messwerten, die verwendeten Messgeräte mit ihren Kenndaten, das Datum, die durchführende Elektrofachkraft und deren Unterschrift. Die Angabe der Messgeräte ist kein Formalismus: Nur mit kalibrierten, geeigneten Geräten sind die Werte aussagekräftig, und das Protokoll muss diese Rückverfolgbarkeit ermöglichen.
Der Befund ist die Bewertung. Er fasst zusammen, ob die Anlage den Anforderungen entspricht, und benennt festgestellte Mängel. Üblich ist eine Einteilung nach Schwere: von Mängeln, die einen sicheren Betrieb sofort ausschließen und ein Abschalten erfordern, über Mängel, die zeitnah zu beheben sind, bis zu geringfügigen Beanstandungen. Diese Einstufung gibt dem Betreiber eine klare Handlungsanweisung, was wie dringend zu tun ist.
Rechtlich ist der Befund der entscheidende Nachweis. Er belegt, dass die Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt fachgerecht geprüft wurde und in welchem Zustand sie war. Im Schadensfall ist dieses Dokument oft das Erste, wonach gefragt wird. Entsprechend sorgfältig muss es erstellt und aufbewahrt werden — die Aufbewahrung der Protokolle über die Nutzungsdauer der Anlage ist Teil der ordnungsgemäßen Dokumentation.
Warum müssen im Prüfprotokoll auch die verwendeten Messgeräte mit ihren Kenndaten angegeben werden?
- a) Weil nur mit geeigneten, kalibrierten Geräten die Messwerte aussagekräftig sind und die Rückverfolgbarkeit gegeben sein muss
- b) Aus reiner Formvorschrift ohne praktischen Nutzen
- c) Damit der Betreiber die Geräte nachkaufen kann
- d) Weil die Geräte Teil der geprüften Anlage sind
Richtig: a)
Richtig ist Antwort a: Die Angabe der Messgeräte sichert die Aussagekraft und Rückverfolgbarkeit der Messwerte, weil nur geeignete, kalibrierte Geräte belastbare Werte liefern. Ein reiner Formalismus ist es nicht, und die übrigen Begründungen treffen sachlich nicht zu.
Welche Funktion hat die Einteilung von Mängeln nach Schwere im Befund?
- a) Sie ist nur statistisch interessant
- b) Sie ersetzt die Messung
- c) Sie verlängert automatisch die Prüffrist
- d) Sie gibt dem Betreiber eine klare Handlungsanweisung, was wie dringend zu beheben ist
Richtig: d)
Richtig ist Antwort d: Die Schwereeinstufung übersetzt das Prüfergebnis in konkrete Dringlichkeiten für den Betreiber. Sie ist nicht bloß statistisch interessant, ersetzt keine Messung und verlängert keine Prüffrist.
Eine Anlage wurde geprüft, aber es existiert kein Protokoll. Welche Konsequenz hat das im Schadensfall am ehesten?
- a) Keine, die Prüfung zählt auch ohne Dokument
- b) Der fachgerechte Prüfvorgang lässt sich kaum nachweisen, was die rechtliche Position erheblich schwächt
- c) Die Anlage gilt automatisch als sicher
- d) Das Protokoll kann beliebig später nachträglich neu erfunden werden
Richtig: b)
Richtig ist Antwort b: Ohne Protokoll fehlt der Nachweis, dass und wie geprüft wurde — die rechtliche Position ist dadurch deutlich schlechter. Die Prüfung zählt eben nicht ohne Dokument, die Anlage gilt nicht automatisch als sicher, und ein nachträglich erfundenes Protokoll wäre eine Fälschung.
Abschlusstest
Aufgabe 1: An einem Endstromkreis wird eine Schleifenimpedanz von 0,7 Ω bei einer Nennspannung gegen Erde von 230 V gemessen. Berechne den zu erwartenden Fehlerstrom.
Gegeben: U_0 = 230 V; Z_s = 0,7 Ω
Gesucht: I_F in A
Lösungsweg:
I_F = U_0 / Z_s = 230 / 0,7 = 328,6 A
Ergebnis: Der zu erwartende Fehlerstrom beträgt rund 328,6 A.
Aufgabe 2: Ein Stromkreis benötigt für die sichere Abschaltung in der geforderten Zeit 250 A. Gemessen wird eine Schleifenimpedanz von 1,1 Ω bei U_0 = 230 V. Prüfe, ob die Abschaltbedingung erfüllt ist, und berechne die Reserve.
Gegeben: U_0 = 230 V; Z_s = 1,1 Ω; I_a = 250 A
Gesucht: I_F in A, Reserve in A, Bewertung
Lösungsweg:
I_F = 230 / 1,1 = 209,1 A; Reserve = 209,1 − 250 = −40,9 A
Ergebnis: Der Fehlerstrom liegt mit 209,1 A unter den nötigen 250 A, die Reserve ist negativ. Die Abschaltbedingung ist nicht erfüllt.
Aufgabe 3: Welche maximale Schleifenimpedanz darf ein Stromkreis aufweisen, wenn bei U_0 = 230 V ein Fehlerstrom von mindestens 460 A erreicht werden muss?
Gegeben: U_0 = 230 V; I_F = 460 A
Gesucht: Z_s in Ω
Lösungsweg:
Z_s = U_0 / I_F = 230 / 460 = 0,5 Ω
Ergebnis: Die Schleifenimpedanz darf höchstens 0,5 Ω betragen.
Aufgabe 4: Bei einer Messung ergibt sich Z_s = 0,46 Ω bei U_0 = 230 V. Die Schutzeinrichtung benötigt 320 A zur Abschaltung in der geforderten Zeit. Berechne Fehlerstrom und Reserve und bewerte.
Gegeben: U_0 = 230 V; Z_s = 0,46 Ω; I_a = 320 A
Gesucht: I_F in A, Reserve in A, Bewertung
Lösungsweg:
I_F = 230 / 0,46 = 500 A; Reserve = 500 − 320 = 180 A
Ergebnis: Der Fehlerstrom beträgt 500 A, die Reserve 180 A. Die Abschaltbedingung ist mit deutlichem Spielraum erfüllt.
Wie viele Aufgaben hat die Erstprüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8101?
- a) Sie ersetzt alle künftigen Prüfungen
- b) Sie prüft ausschließlich ortsveränderliche Geräte
- c) Sie weist vor der Inbetriebnahme nach, dass die Anlage sicher betrieben werden kann
- d) Sie ist nur bei Drehstromanlagen erforderlich
Richtig: c)
Erklärung: Richtig ist Antwort c: Die Erstprüfung erbringt vor der Inbetriebnahme den Sicherheitsnachweis. Sie ersetzt keine künftigen Prüfungen, prüft nicht ortsveränderliche Geräte und ist nicht auf Drehstromanlagen beschränkt.
Welche der drei Prüfsäulen erfasst einen mechanisch falsch montierten, aber elektrisch funktionierenden Bauteil?
- a) Besichtigen
- b) Messen
- c) Erproben
- d) Keine der drei
Richtig: a)
Erklärung: Richtig ist Antwort a: Ein mechanischer Mangel ohne elektrische Auswirkung fällt beim Besichtigen auf. Messen und Erproben erfassen ihn nicht, und „keine“ ist damit falsch.
In welchem Zustand wird die Durchgängigkeit des Schutzleiters geprüft?
- a) Unter voller Last
- b) Nur bei laufendem Motor
- c) Während eines absichtlich herbeigeführten Kurzschlusses
- d) Spannungsfrei
Richtig: d)
Erklärung: Richtig ist Antwort d: Die Schutzleiter-Durchgängigkeit wird spannungsfrei gemessen, bevor zugeschaltet wird. Volle Last, laufender Motor oder ein herbeigeführter Kurzschluss sind weder vorgesehen noch sinnvoll.
Welcher Mindestwert gilt üblicherweise als Orientierung für den Isolationswiderstand in Niederspannungsstromkreisen bis 500 V Nennspannung?
- a) Etwa 1 Ω
- b) Rund 1 kΩ
- c) In der Größenordnung von 1 MΩ
- d) Der Wert ist beliebig
Richtig: c)
Erklärung: Richtig ist Antwort c: Für solche Stromkreise liegt der übliche Mindestwert in der Größenordnung von 1 MΩ. Werte von 1 Ω oder 1 kΩ sind um Zehnerpotenzen zu niedrig, und beliebig ist der Wert nicht.
Eine Schleifenimpedanz von 1,5 Ω wird bei U_0 = 230 V gemessen. Die Schutzeinrichtung braucht 200 A. Ist die Abschaltbedingung erfüllt?
- a) Nein, der Fehlerstrom beträgt rund 153 A und liegt unter 200 A
- b) Ja, der Fehlerstrom beträgt rund 153 A und genügt
- c) Ja, der Fehlerstrom beträgt 345 A
- d) Die Impedanz ist für die Bewertung unerheblich
Richtig: a)
Erklärung: Richtig ist Antwort a: I_F = 230 / 1,5 = 153,3 A; das liegt unter den geforderten 200 A, die Bedingung ist nicht erfüllt. Die gegenteilige Schlussfolgerung ist falsch, der Wert von 345 A falsch gerechnet, und die Impedanz ist sehr wohl entscheidend.
Wodurch unterscheidet sich die wiederkehrende Prüfung im Kern von der Erstprüfung?
- a) Sie verwendet völlig andere Prüfschritte
- b) Sie folgt derselben Systematik, ist aber risikoorientiert auf Veränderung und Verschlechterung ausgerichtet
- c) Sie verzichtet ganz auf das Messen
- d) Sie ist rechtlich nicht vorgeschrieben
Richtig: b)
Erklärung: Richtig ist Antwort b: Die wiederkehrende Prüfung nutzt dieselbe Systematik, mit risikoorientiertem, an die bestehende Anlage angepasstem Umfang. Andere Prüfschritte verwendet sie nicht, auf das Messen verzichtet sie nicht, und vorgeschrieben ist sie sehr wohl.
Wovon hängen die Fristen für wiederkehrende Prüfungen maßgeblich ab?
- a) Von der Farbe des Schaltschranks
- b) Allein vom Wochentag der letzten Prüfung
- c) Von der Anzahl der Steckdosen
- d) Von Art und Umgebung der Anlage sowie der Gefährdungsbeurteilung
Richtig: d)
Erklärung: Richtig ist Antwort d: Maßgeblich sind Art und Umgebung der Anlage und die Gefährdungsbeurteilung — beanspruchte Umgebungen werden häufiger geprüft. Schaltschrankfarbe, Wochentag und Steckdosenzahl haben keinen sachlichen Bezug.
Die Prüfung einer angeschlossenen Handbohrmaschine fällt unter welche Norm?
- a) ÖVE/ÖNORM E 8101
- b) Die Maschinenrichtlinie
- c) Eine eigene Normenreihe für ortsveränderliche Geräte (E 8701)
- d) Gar keine Norm
Richtig: c)
Erklärung: Richtig ist Antwort c: Ortsveränderliche Geräte werden nach der eigenen Geräteprüfnorm (E 8701) geprüft, nicht nach der Anlagennorm E 8101. Die Maschinenrichtlinie passt nicht, und normfrei sind solche Geräte nicht.
Welche Angabe gehört zwingend in ein vollständiges Prüfprotokoll?
- a) Die verwendeten Messgeräte und die durchführende Elektrofachkraft
- b) Die private Telefonnummer des Betreibers
- c) Die Lieblingsfarbe des Prüfers
- d) Eine Wettervorhersage für die nächste Prüfung
Richtig: a)
Erklärung: Richtig ist Antwort a: Messgeräte und durchführende Person gehören zu den Pflichtangaben, weil sie die Aussagekraft und Nachvollziehbarkeit sichern. Telefonnummer, Lieblingsfarbe und Wettervorhersage sind irrelevant.
Welche Bedeutung hat der Befund einer Anlagenprüfung im Schadensfall?
- a) Keine, er ist nur intern
- b) Er ersetzt die Versicherung
- c) Er ist nur für die Statistik relevant
- d) Er ist der entscheidende Nachweis über den fachgerecht geprüften Zustand der Anlage
Richtig: d)
Erklärung: Richtig ist Antwort d: Der Befund belegt den fachgerecht geprüften Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und ist damit der zentrale rechtliche Nachweis. Rein intern oder bloß statistisch ist er nicht, und eine Versicherung ersetzt er auch nicht.
Warum steht das Besichtigen vor dem Erproben und Messen?
- a) Weil es am längsten dauert
- b) Weil offensichtliche Fehler im spannungsfreien Zustand erkannt werden sollen, bevor zugeschaltet wird
- c) Weil das Messen ohne vorheriges Besichtigen verboten ist
- d) Reine Gewohnheit ohne sachlichen Grund
Richtig: b)
Erklärung: Richtig ist Antwort b: Das Besichtigen am Anfang fängt grobe Fehler ab, solange die Anlage spannungsfrei ist. Die Dauer ist kein Grund, ein Messverbot ohne Besichtigung überspitzt, und reine Gewohnheit verkennt das Sicherheitsprinzip.
Wer darf eine Prüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8101 durchführen?
- a) Eine Elektrofachkraft mit Kenntnissen und Erfahrung im Prüfwesen
- b) Jede beliebige Person
- c) Ausschließlich der Anlagenbetreiber
- d) Nur Mitarbeiter des Energieversorgers
Richtig: a)
Erklärung: Richtig ist Antwort a: Die Prüfung verlangt eine Elektrofachkraft mit einschlägiger Prüferfahrung, die das Ergebnis fachlich verantworten kann. Beliebige Personen, allein der Betreiber oder ausschließlich der Energieversorger treffen nicht zu.
Glossar
- ÖVE/ÖNORM E 8101
- Zentrale österreichische Norm für das Errichten und Prüfen ortsfester elektrischer Niederspannungsanlagen.
- Erstprüfung
- Prüfung einer neu errichteten oder wesentlich geänderten Anlage vor deren Inbetriebnahme.
- Wiederkehrende Prüfung
- Regelmäßige Prüfung einer bestehenden Anlage, um den Erhalt der Sicherheit über die Nutzungsdauer nachzuweisen.
- Elektrofachkraft (EFK)
- Person mit einschlägiger elektrotechnischer Ausbildung sowie Kenntnissen und Erfahrung, die elektrische Arbeiten und Prüfungen fachlich beurteilen und verantworten kann.
- Besichtigen
- Prüfschritt, bei dem die spannungsfreie Anlage visuell auf richtige Auswahl, Ausführung und Kennzeichnung kontrolliert wird.
- Erproben
- Prüfschritt, bei dem die Funktion von Schutz- und Schaltgeräten durch Betätigen oder Auslösen kontrolliert wird.
- Messen
- Prüfschritt, bei dem mit Messgeräten der zahlenmäßige Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten erbracht wird.
- Schleifenimpedanz (Z_s)
- Gesamtwiderstand der Fehlerschleife; aus ihr und der Nennspannung gegen Erde ergibt sich der zu erwartende Fehlerstrom.
- Abschaltbedingung
- Anforderung, dass der im Fehlerfall fließende Strom groß genug ist, damit die Schutzeinrichtung innerhalb der geforderten Zeit abschaltet.
- Prüfprotokoll
- Schriftliche Aufzeichnung der Prüfung mit Anlagendaten, Messwerten, verwendeten Messgeräte und durchführender Person.
- Befund
- Bewertende Zusammenfassung der Prüfung mit Aussage zur Sicherheit und Einstufung festgestellter Mängel; rechtlich entscheidender Nachweis.
- Elektrotechnikgesetz (ETG) / Elektrotechnikverordnung (ETV)
- Österreichische Rechtsgrundlagen, über die die einschlägigen ÖVE/ÖNORM-Regeln verbindlich werden.
